Definition: Sachgüter

Hallo zusammen,

bitte nicht lachen (!), aber kann mir jemand erklären, was ein Sachgut ist?

Jetzt nicht mit der Erklärung kommen, dass man generell in Sachgüter und Dienstleistungen unterscheiden kann! Da liegt nämlich genau mein Problem. Der Begriff Dienstleistung ist leider nicht exakt definierbar. In der Literatur wird deshalb der Dienstleistungsbegriff oft mit der Negativdefinition von Sachgütern verwendet. Diese Definition von Dienstleistung nützt natürlich nicht viel, wenn ich nicht weiss was Sachgüter ausmachen. Das Gabler-Wirtschaftslexikon hilft mir bei dieser Problematik nicht wirklich.

Ist der Begriff Sachgut überhaupt exakt definierbar, oder spreche ich hier ein unlösbares Problem an? Wenn ich z.B. in einen Copyshop gehe und Texte kopieren lasse - erwerbe ich dann ein Sachgut oder eine Dienstleistung?

Viel Spass beim „drübernachdenken“ und danke für alle Antworten.

MfG
Stephan

Hi!

Guck mal hier:
http://www.wirt.fh-hannover.de/veroeff/apapier/arb13…

Du sprichst ein „altes“ Problem an. Die neuere Dienstleistungsliteratur kommt aber eigentlich zu klaren Abgrenzungen.

Wenn ich z.B. in
einen Copyshop gehe und Texte kopieren lasse - erwerbe ich
dann ein Sachgut oder eine Dienstleistung?

Ich würde mal sagen: beides. Sachgut = die Kopien, DL = der Kopiervorgang

Gruß,
Iceman

Ich würde mal sagen: beides. Sachgut = die Kopien, DL = der
Kopiervorgang

hi,

aber die hauptarbeit ist das kopieren, denn die blätter (leer) sind dir nix wert und den inhalt (kopiervorlage) hattest du ja schon. ergo: dienstleistung!

man lässt sich vom steuerberater ja auch nicht eine bilanz machen, weil man 30 seiten buntes papier haben will (lieferung von sachen), sondern weil man ausgewerte zahlen haben will (dienstleistung). es ist nach dem sinn & zweck zu fragen.

mfg vom

showbee