in der Tat würde ich „Schriftwechsel“ nur verwenden, wenn es den auch tatsächlich gegeben hat. Also wenn ich z.B. dem Gericht einen Schriftwechsel eines Mandanten mit einem Gegner übersende, der aus der Abfolge mehrere wechselseitiger Schreiben besteht.
Reiche ich einfach nur ein Schreiben weiter, bezeichne ich das auch so: „Anbei das gegnerische Schreiben vom …“
Nein, das ist nicht richtig. Richtig wäre - so ein solcher stattfand - „meines Schriftwechsels mit dem Finanzamt“ (das FA kann schlecht mit sich selbst Schriften wechseln).
Die Formulierung „Schriftwechsel“ oder „Schriftverkehr“ finde ich Im Übrigen grausig und antiquiert.
Richtig wäre - so ein solcher stattfand - „meines Schriftwechsels mit dem Finanzamt“
Genau. Und falls ein solcher nicht stattfand, könnte es der „Schriftwechsel des Finanzamtes mit XYZ“ sein, mit XYZ \in {mein Anwalt, meine Krankenkasse, mein Steuerberater, …}
Aber irgendwo muss ein „mit“ hin.
was wären denn deine Alternativen, wenn wir von „Schriftwechsel“ sprechen?
Ich finde diesen Begriff nach wie vor wunderbar präzise und knapp. Wer will schon wegen einer Sache, die sich in einem Wort fassen lässt, Romane schreiben?