Definition Selbstständig

Welche Kriterien müssen erfüllt sein,um steuerlich als Selbstständiger anerkannt zu werden. Dies soll nur für bestimmte Berufsgruppen gelten. Gibt es Ausnahmen? Wer kann Auskunft geben?

M.f.G.
L.N.

andersrum
als NICHT selbstständig gilt, wer sich in einem ARBEITNEHMERÄHNLICHEN Beschäftigungsverhältnis („Scheinselbstänndige“) befindet. Die Kriterien wurden mit einer Gesetzesänderung vom 19.12.98 fixiert (SGB, Teil IV, § 7 Abs. 4):

Diese „Scheinselbständigkeit“ liegt demnach bei Personen vor, die erwerbsmäßig tätig sind und

  1. im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit mit Ausnahme von Familienangehörigen keine weiteren versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,

  2. regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind,

  3. für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen erbringen, insbesondere Weisungen des Auftraggebers unterliegen und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert sind, oder

  4. nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt auftreten

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Angaben dienen

Diese Bestimmungen gelten allerdings nur im Sozialversicherungsrecht, nicht im Steuerrecht. Im Steuerrecht kommt es wie im Arbeitsrecht vor allem darauf an, ob man Zeit und Ort der Arbeitsleistung im wesentlichen selbst bestimmen kann oder nicht.