Die Mindestausstattungsrichtlinie aber zählt als „eine
Steckdose“ auch die 2fach-Kombination am Fernseher.
http://www.elektro-plus.com/pdf/hea-ral-678.pdf
Diese RAL Regel ist natürlich freiwillig und zwischen Bauherr und Handwerker zu vereinbaren.
Die Motivation deiner Anfrage dürfte evtl. darin liegen, dass du eine Rechnung bekommen hast.
Hier ist es absolut üblich, dass „eine Steckdose“ eben nur die einfache Steckdose ist.
Eine 5er Kombination sind dann fünf Steckdosen.
Die Ungerechtigkeit hatte ich schon erläutert.
Abhilfe schafft man, wenn der Architekt sich die Mühe gäbe, für einzelne Steckdosen einen Preis abzufragen und dann einen weiteren Einheitspreis für jede weitere, in der selben Kombination sitzenden Steckdose.
Zumal ja die Zuleitung innerhalb des Raums zur jeweiligen
Steckdose(nkombination) auch oft mit in den Preis „Steckdose“ eingerechnet ist.
Der, der 10 Steckdosen weit verteilt im Raum hat, jede einzeln sitzend, zahlt nach der (für den Planer) einfachen Berechnung genau so viel wie der, der im selben Raum zwei 5fach-Steckdosen an nur einer Seite hat. Das ist natürlich nicht gerecht.