Hallo,
Ich hätte eine Frage bezüglich eines Streits mit dem Vermieter bezüglich meines Stellplatzes vor meiner Wohnung:
Laut Vertrag habe ich einen Garagenplatz und einen Stellplatz. Anfangs gab es nur einen langen Carport der in der Länge geteilt wurde. Der hintere Teil ist nun eine Garage (es wurde nämlich der Carport halbiert und eine Wand gezogen mit Tor) der vordere Teil ist nun der Rest vom Carport und dient natürlich als Einfahrt/Ausfahrt zur Garage.
Der Stellplatz war bei Mietbeginn nach meiner Erinnerung und der Aussage des Vermieters ausserhalb des Carports da dort 3 Stellplätze zu Verfügung stehen.
Nun kam heute die Frau des Vermieters und sagte dass der Teil vor der Garage der Stellplatz sei und ich den anderen (eigentlichen) Stellplatz frei machen müsse.
Ist das rechtlich in Ordnung? Wie definiert man einen Stellplatz? Es ist sicherlich Platz dort doch es ist ja auch die Ausfahrt/Zufahrt zur Garage.Wir sind zu zweit und es ist nun ein riesen Umstand immer das Auto welches vor der Garage steht umzuparken bzw rauszufahren wenn der andere in der Garage steht und umgekehrt.
Würde mich auf eure Hilfe freuen.
Gruß Tom