Definition Unfall - Anspruch auf Krankengeld?

Wie muß der Arzt einen Unfall bescheinigen? Ergibt sich dies aus der AU-Bescheinigung oder muss ein anderes Formular ausgefüllt werden? Was gibt es sonst für Formalitäten nach einem Unfall? Ist ein Krankenhausaufenthalt zwingend erforderlich, damit ein Unfall bescheinigt wird?

Ich bin selbständig und in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalte ich grundsätzlich erst ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Gerade habe ich die Krankenkasse gewechselt und auch einen Wahltarif für Selbständige abgeschlossen, bei dem ich bereits ab der 3. Woche Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhalte.
Allerdings hat dieser Wahltarif eine Wartezeit von 3 Monaten, in der ich mich noch befinde. Einzige Ausnahme: Der Versicherte erleidet einen Unfall nach Abschluss dieses Wahltarifs. Dieser Fall ist nun bei mir eingetreten, ich bin vor 6 Tagen im Fitness-Studio verunglückt, im Krankenhaus war ich nicht.
Nun meine Überlegung: Wird die Krankenkasse mit Beginn der
3. Woche Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zahlen?

Viele Grüße - ubis

Auf Ihre Fragen kann ich leider nicht antworten - Sie sollten einen Anwalt fragen.

mfg

Walter Dettinger
Kfz-Sachverständiger

Hallo ubis,
da die Antwort aus Deutschland stammt, kann ich nicht alles beantworten, sondern nur Tipps und Hinweise geben.

  • Versicherungsrechlich ist längst nicht alles ein Unfall. Vorbestehende Schäden gelten als Krankheit und der Rest als Unfall… Deshalb empfehle ich die Ereignisse Krankheit / Unfall gleich zu decken.

Ich hoffe, dass bei Ihnen alles klar ist, sonst kann es monatelang eine Streiterei geben.

Tipp: Geben Sie auf die Ihnen gestellten Fragen Auskunft, schreiben Sie keine Geschichten…
Ein Krankenhausunfall oder nicht hat mit dem Begriff Unfall nichts zu tun.
Unfall: Ist eine unfreiwilliges Ereignis unter Gewalteinwirkung.

Zu prüfen (!):
Bei der gesetzlichen KK gilt eine Übergangszeit. D.h. läuft die Leistungspflich auf und man hat keine Versicherung mehr, gilt eine bestimmte Frist zur Deckung.

  • Fragen Sie diese. Andernfalls senden Sie der alles zu… die melden sich bestimmt…
    Hmmm verlangen Sie eine Deckungszusage …

Haben Sie Vorschäden? Hatten Sie mal „dort“ was. Viele Menschen haben Rückenschäden, ab einem gewissen Alter ist jeder betroffen…

Vereinbaren Sie mit dem Arzt eine gute Dokumentation. Je nachdem ist IHR Arzt kein Gutachter!

Sie können auch Ihren Arzt fragen, er hat bestimmt das Wissen.

Weitere allg. Fragen?

Gruss aus dem „Süden“

war ferienabwesend…