Hallo,
Es gab neulich eine Diskussion unter Freunden, bei der es
keine Einigung darüber gab, wer als ungelernte Kraft gilt.
Dazu gibt es keine allgemeingültige Definition (wenn Michael eine kennen sollte, würde es mich freuen, dies irgendwo nachlesen zu können - nicht als persönliche Meinung)
Du müßtest zunächst erklären, in welchem Zusammenhang dies von Bedeutung ist. Ich kenne eine Definition im SGB III. Wobei der Begriff „Ungelernter“ im Gesetzestext nicht verwendet (mangels Definition) wird - lediglich umgangssprachlich.
Wer langjährig als „Ungelernter“, „Berufsfremder“, „Angelernter“ in qualifizierter Tätigkeit gearbeitet hat, wird in vielen Regelungen wie ein „Gelernter“ behandelt und gilt somit nicht als „Ungelernter“. Beispiele findest du in Tarifverträgen und in Fortbildung-Prüfungsordnungen wie z.B. zum Fachwirt.
Gruß
Otto