Hallo,
ich hatte meinen Oldtimer versucht beim ADAC zu versichern (111€ im Jahr) der ADAC hat aber 1 Monat nach Antragstellung ein Gutachten angefordert, was ich aufgrund der Teilzerlegung aber nicht erbringen konnte (Sitze mit Konsolen sind jetzt seit 4 Monaten beim Hersteller zur Reparatur. Ohne Sitze kann ich nicht zum Gutachter fahren und selbst wenn der zu mir kommen sollte fehlt ein gravierender Teil für die Bewertung.)
Letztendlich kam es zur Kündigung seitens des ADAC und auf dem Fuße die „Untersagung des Betriebes“ durch die Zulassungsstelle…
Jetzt steht in dem Schreiben von der Zulassungsstelle „Als veranlassender Teil haben Sie die Kosten des Verfahrens …zu tragen“ (§4 GebOSt)
Der Gesetzestext dazu beschreibt:
"(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
- wer die Amtshandlung, Prüfung und Untersuchung veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird,
- wer die Kosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat,
- wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Bei Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen zur Überwachung von Betrieben ist der Inhaber des Betriebs Kostenschuldner.
(3) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
Da ICH ja nichts veranlasst habe dürfte ICH in diesem Sinne ja auch nicht zur Kasse gebeten werden…
Oder habe ich etwas überlesen?
Vielen Dank