Definition "veranlassender Teil" bei Behördenschreiben

Hallo,

ich hatte meinen Oldtimer versucht beim ADAC zu versichern (111€ im Jahr) der ADAC hat aber 1 Monat nach Antragstellung ein Gutachten angefordert, was ich aufgrund der Teilzerlegung aber nicht erbringen konnte (Sitze mit Konsolen sind jetzt seit 4 Monaten beim Hersteller zur Reparatur. Ohne Sitze kann ich nicht zum Gutachter fahren und selbst wenn der zu mir kommen sollte fehlt ein gravierender Teil für die Bewertung.)
Letztendlich kam es zur Kündigung seitens des ADAC und auf dem Fuße die „Untersagung des Betriebes“ durch die Zulassungsstelle…
Jetzt steht in dem Schreiben von der Zulassungsstelle „Als veranlassender Teil haben Sie die Kosten des Verfahrens …zu tragen“ (§4 GebOSt)
Der Gesetzestext dazu beschreibt:
"(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,

  1. wer die Amtshandlung, Prüfung und Untersuchung veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird,
  2. wer die Kosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat,
  3. wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Bei Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen zur Überwachung von Betrieben ist der Inhaber des Betriebs Kostenschuldner.

(3) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.

Da ICH ja nichts veranlasst habe dürfte ICH in diesem Sinne ja auch nicht zur Kasse gebeten werden…
Oder habe ich etwas überlesen?

Vielen Dank

Hallo!

„veranlassender Teil“ = wer ist Schuld an dem Durcheinander ?

Du, also zahlst auch nur DU.

Zwar hat die Behörde es letztlich veranlasst, aber wegen deines Verschuldens. Und deshalb bist Du für die Kosten der " veranlassende Teil" .

Die Behörde musste Zwangsabmelden, weil Du deinen Teil nicht eingehalten hattest. Die Versicherung hat gekündigt weil Du die „H“-Abnahme nicht gemacht hast (warum auch immer).

ich frage mich wieso man einen nicht fahrbereiten Wagen überhaupt anmelden und somit versichern muss.
Ging es um die Versicherung gegen Diebstahl, Brand und so etwas ?

MfG
duck313

Natürlich hast Du die zwangsweise Stilllegung veranlasst! Du hast es versäumt für Versicherungsschutz zu sorgen, der nun mal zwingend ist, und Du hast es ebenfalls versäumt, das Fahrzeug rechtzeitig selbst still zu legen, als Du erkannt hast, dass das mit der Versicherung beim ADAC nichts wird, und Du offenbar auch kein zweites Eisen in Form einer alternativen Versicherungsmöglichkeit im Feuer hattest.

Das ist jetzt ein größeres Thema…

Also ich sehe keine Schuld bei mir… eher bei der Versicherung! - Ich habe eine Yountimerversicherung beauftragt und der ADAC wollte mir für das 6-fache!!! eine normale Autoversicherung mit 150% aufdrücken, was ich natürlich ablehnte

Also Hintergrund ist der: Der Wagen soll komplett neu aufgebaut werden. Damit ich später nicht ständig nach ner roten Nummer betteln, oder mir für 90€ ein Kurzzeitkennzeichen besorgen muß sollte er vorher noch einmal TÜV bekommen. Wenn er in ca. einem Jahr dann fertig ist und die Veränderungen eingetragen werden müssen kann ich den Wagen mit eigenem Kennzeichen zum TÜV fahren ohne den o.g. Verwaltungskram!
Ich hatte beim ADAC Youngtimer-Versicherung angegeben und in der Antragstellung war auch NICHT von dem Gutachten die Rede, also wurde der Wagen zugelassen. Als weitere Maßnahme sollten die beschafften Sportsitze neu aufgepolstert und verbaut werden (eben für ein späteres Gutachten und damit der Wagen beim TÜV ordentlicher aussieht). Die zugehörigen Konsolen sollten von Recaro zügig geliefert werden… aufgrund diverser Probleme in der Fertigung (Urlaub von 2 Zulieferern, Todesfall beim Konsolenbauer,…etc)warte ich jetzt schon 4 Monate… und so zieht das Eine das Andere nach sich.
In diesem Prozess kommt dann der Versicherer plötzlich mit der Forderung nach einem Gutachten ums Eck - und schon ist der Salat perfekt!

Die Sache mit dem Gutachten ist bei Young-/Oldtimer-Versicherungen vollkommen üblich, weil man diese nicht nach Schema F bewerten kann. Die Versicherung muss doch schließlich wissen, ob ihre Prämie dem Fahrzeug und potentiellen Schäden angemessen ist. Macht eben schon einen Unterschied, einen 1A 300SL im Zweifelsfall ersetzen zu müssen, oder einen rostigen Käfer. Ich tippe mal darauf, dass dies auch in den Versicherungsbedingungen (ja, ja, das böse Kleingedruckte) auch drin stand. Nein, dass steht beim ADAC sogar auf der Webseite direkt bei den Annahmekriterien der Oldtimer-Versicherung

Die Sache mit der ganz normalen Versicherung hatte ich mir eben noch verkniffen, aber selbstverständlich wäre das eine Alternative gewesen!

Kann doch niemand was dafür, dass Dir dein Hobby dann doch nicht so viel Wert ist, dass Du für einen Übergangszeit eine normale Versicherung abschließt. Aber dann wäre es eben auch bei Dir gewesen, hieraus rechtzeitig die nötigen Konsequenzen zu ziehen, und das Fahrzeug dann von Dir aus abzumelden.

Als Autobastler sollten Dir doch die Prozesse bekannt sein, wonach ein Verlust des Versicherungsschutzes sofort an die Zulassungsstelle geht, und zur zwangsweisen Stilllegung führt, wenn man nicht subito ungefragt da mit einer neuen Police auftaucht. Wir haben nun mal Versicherungspflicht, und der Verstoß hiergegen ist sogar strafbewährt! Dass sollte einem genug Anlass geben, die Sache ernst zu nehmen, und von Seiten der Behörden hier nicht auf besondere Großzügigkeiten und Verständnis zu hoffen. Da verstehen die überhaupt keinen Spaß, und das ist auch ganz richtig so. Denn mit einem Auto kann man nun mal schnell enorme Schäden verursachen, und daher soll es da immer jemand geben, an den sich ein Opfer im Zweifelsfall dann halten kann, wenn es zum Krüppel gefahren wurde.

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hi,

es zwingt dich doch keiner zum ADAC zu gehen.
Das liegt in deiner freien Entscheidung.

du hast für eine Versicherung zu sorgen. Das ist doch nix neues und hat mit Youngtimer erstmal nix zu tun.
Die normale Versicherung war dir ja einfach nur zu teuer, darauf baut der ganze Mist letztlich auf.

Zitat ADAC Annahmekriterien bei der ClassicCar Versicherung

Versicherbar sind Pkw ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren und Motorräder ab 30 Jahren. Entscheidend ist das Baujahr.
Pkw`s zwischen 20 und 29 Jahren müssen einen Marktwert von mindestens 6.000 € und ein aktuelles Kurzgutachten haben.

sehr überraschend.

grüße
lipi

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„Aktuelles Kurzgutachten“ entspricht selbst gemachten Fotos vom Fahrzeug! - Eben das geht seit 2017 nicht mehr! :wink:

und es heist in dem Kleingedruckten:
„Wir können zur Fahrzeugbewertung ein Gutachten nach Richtlinie der ADAC Autoversicherung AG von Ihnen fordern“
Können heißt nicht 4 Wochen nach Vertragsabschluss plötzlich einfordern :wink:

Und zum Versicherungsschutz: Ich hatte ja eine Versicherung (incl. Nummer) vom ADAC…also warum soll ich mich dann um etwas neues kümmern? Die Versicherung wurde mir vom ADAC gestern gekündigt und bereits heute ist der Wagen sonstwo versichert ( für 1/3 des ADAC-Preises)

Also es geht letztendlich nur um die Formulierung „Veranlassender Teil“ - der bin ich ja nunmal de facto nicht!

und wann wurde das Fahrzeug stillgelegt?
oder gab es dafür einen anderen Grund? weil das passt ja zeitlich nicht so ganz.

grüße
lipi

Gestern kam der Brief mit der Kündigung vom ADAC, heute die „Untersagung des Fahrzeugbetriebs wegen fehlendem Versicherungsschutz“ von der Zulassungsstelle.

Die Stempel sind noch auf dem Auto - und das bleibt auch so! Der Antrag bei einer anderen Versicherung ist schon raus und ich warte nur auf die eVB-Nummer

hi,

also nicht versichert.

ich kann deiner Definition von „Plötzlich“ nicht ganz folgen.
Dem Kündigungsschreiben lag die Aufforderung bei, das Gutachten nachzureichen?
Du haste einen Vertrag mit dem ADAC geschlossen. Ihr ward euch offenbar beide einige, dass der ADAC das Gutachten einfordern kann.
Steht da was von einer zeitlichen Frist?
Wenn ich nun richtig rechne und du das Gutachten damals hättest beschaffen können, da die Sitze noch vorhanden gewesen wären, hast du nun 3 Monate Zeit gehabt.

Schuld würde ich nicht unbedingt sagen.
Du bist das Risiko eingegangen die Sitze rechtzeitig zu bekommen und das Gutachten zu erstellen und trägst nu die Verantwortung.
naja, verzockt. Kommt eben vor.
Man hätte auch irgendwann die Reißleine ziehen können und es nicht bis zum bitteren Ende durchziehen.

ja, das wird man dir wohl anders auslegen.
Der Anlass war nicht, das der ADAC dir gekündigt hat.
Der Anlass war, dass du keine Versicherung mehr hattest.
Du hast dich aber genau darum zu kümmern und kein anderer.
Da spielt es überhaupt keine Rolle ob du mit deinen Vertragspartnern nicht klar kommst.

grüße
lipi

Also Gestern kam die Kündigung, heute hab ich die Versicherung gewechselt. Auch wenn ich jetzt noch auf die eVB-Nummer warte: Realistisch gesehen geht es bei Niemandem schneller!

Von Frist steht da nix! Vertrag abgeschlossen, 2 Tage später zur Zulassungsstelle und angemeldet. TÜV sollte ja noch gemacht werden, die eingebauten Sitze konnten aber so nicht eingetragen werden (keine Klappfunktion) also mussten die zum Sattler zum umarbeiten und die Konsolen bei der unbekannten Firma Recaro geordert… Das sich das dann 4 Monate hinziehen wird und just dann der Versicherer ums Eck kommt daß er ein Gutachten braucht… damit konnte nun wirklich keiner rechnen!

Zumal ich DIREKT (also am selben Tag) nach Erhalt der Aufforderung mit der Versicherung gesprochen und ihr den Fall geschildert hatte… Mann wollte das vermerken… 14 Tage später die erneute Aufforderung… nochmal ein Anruf, nochmal wollte man sich das vermerken… Dann kam das Schriftstück daß man den Wagen zum 6-fachen versichern wolle (normal anstatt Oldtimer)… nochmal ein Anruf… nochmal wollte man sich das vermerken…und jetzt das! Recaro hatte ich in der Zwischenzeit auch schon 6x angerufen (ergebnislos)…

Nein, da habe ich weder gezockt, noch habe ich - mal eben - 2000€ zum verschenken habe um schnell teure andere Sitze zu besorgen, ein Gutachten zu machen mit Sitzen die nicht das Fahrzeug wiederspiegeln und die die ich dann mit Verlust verkaufen muß…

Gekümmert hab ich mich ja… aber man muß mir als normal arbeitendem Menschen auch 60 Minuten zeit dazu geben!!! Viel mehr Zeit (Arbeitszeit) ist seit der Kündigung ja nicht verstrichen!