Definition Verlustvortrag

Hallo an alle Experten,

sehe ich das richtig, dass man einen Verlustvortrag im Elster-Formular bei „Zusätzliche Angabe zur Steuerberechnung“ nur eintragen muss, wenn er für das Jahrt 2007 überhaupt festgestellt wurde.

Wenn 2008 eine Ausbildung beendet und anschließend 2 Monate gearbeitet wurde, 2007 aber keine Lohnsteuer abgeführt (weil die Ausbildung noch andauerte) und daher auch keine Steuererklärung gemacht wurde, kann doch in dem Elster Formular für 2008 kein Verlustvortrag geltend gemacht werden?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Pia

Servus,

wenn auf den 01.01.2007 ein vortragsfähiger Verlust festgestellt worden ist, der den Gesamtbetrag der Einkünfte in 2007 übersteigt, kann auf den 01.01.2008 schon noch was davon übrig sein.

Aber auch dann wäre der verbleibende Verlustvortrag festgestellt worden.

Wo keiner ist, braucht man keinen berücksichtigen.

Schöne Grüße

MM

auf den 01.01.2007 ein vortragsfähiger Verlust
festgestellt worden ist,

auf den 01.01. ???

ja: Identisch mit dem Vortrag auf den 31.12.2006. Um die Chose lesbar zu halten.

Schöne Grüße

MM