Hallo an alle Experten,
sehe ich das richtig, dass man einen Verlustvortrag im Elster-Formular bei „Zusätzliche Angabe zur Steuerberechnung“ nur eintragen muss, wenn er für das Jahrt 2007 überhaupt festgestellt wurde.
Wenn 2008 eine Ausbildung beendet und anschließend 2 Monate gearbeitet wurde, 2007 aber keine Lohnsteuer abgeführt (weil die Ausbildung noch andauerte) und daher auch keine Steuererklärung gemacht wurde, kann doch in dem Elster Formular für 2008 kein Verlustvortrag geltend gemacht werden?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Pia