Hallo,
im Rahmen eines Wertgutachtens schlage ich mich im Moment mit dem Begriff des „ästhetischen Minderwertes“ herum. Es geht darum, dass im konkreten Fall die Abrißkosten eines Gebäudes den Wert übersteigen und bei der Bauabschreibung der ästhetische Minderwert berücksichtigt werden muß.
Ich habe nun im ganzen Internet gegoogelt und seltsamerweise keinen einzigen Eintrag zu diesem Thema gefunden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn irgendwer eine genaue Definition griffbereit hätte.
Gruß,
Andreas
Hallo,
was für ein Gutachten soll das denn sein? Den Begriff „ästhetischer Minderwert“ gibt es nicht (weder im Internet noch in der Fachliteratur). Ich kann mir aus deinem Posting auch keinen Reim machen, was damit gemeint sein soll.
Gruß
Hallo tarana7,
danke für die Antwort. Es ist sicherlich richtig, dass es diesen Begriff nicht klar gefaßt gibt. Der Aspekt jedoch kam in einer Diskussion um die Begriffe „technischer“ und „merkantiler“ Minderwert auf und soll zum Ausdruck bringen, dass zwar nicht die Funktionalität im Wert gemindert ist, sondern eben der ästhetische Eindruck. Bspw. wenn in der Nachbarschaft historische Gebäude abgerissen oder ein Wald gerodet wird. Ich dachte eben, dass dieser Sachverhalt definitorisch schon festgelegt ist, habe mich aber wahrscheinlich geirrt.
Gruß Andreas