ich würde gerne einmal wissen, wie „fristgerecht“ eigentlich definiert ist.
Hintergrund: ich habe ein Schreiben von einem Amt erhalten, in dem ich aufgefordert werde, binnen eines Monats etwas zu erledigen. Bei nicht Einhaltung der Frist werden mir Konsequenzen angedroht.
Wann ist diese Einmonatsfrist abgelaufen bzw. wann beginnt diese Frist?
Das Schreiben ist datiert auf den 05. September 2003 (ein Freitag). Eingegangen in meinem Briefkasten ist es (vermutlich) am 08. September. Da ich auf Dienstreise war, erreichte es mich am 15. September.
Beginnt die Frist also am 5., 8. oder 15. September und wann endet sie entsprechend?
Für passende Gesetzesverweise wäre ich dankbar.
die Frist läuft ab dem Tag der Zustellung, wenn man es großzügig rechnet, ist es der Montag, der 8 bzw. einen Tag nach Zustellung (so ist es zumindest beim Finanzamt). Dass du auf Dienstreise bzw. im Urlaub bist, fällt nicht ins Gewicht, bzw ist dein eigenes Verschulden.
Wenn du eine Fristverlängerung brauchst, schreib dem Amt, meistens behandeln die das großzügig.
die Vorschriften befinden sich im Verwaltungszustellungsgesetz deines Landes bzw. des Bundes (was den Tag der Zustellung betrifft), die Fristberechnung erfolgt nach dem BGB.
In den Zustellungsgesetzen steht üblicherweise der Passus, das ein Schreiben drei Tage nach Abgabe an die Post als zugestellt gilt, es sei denn, dass sie den Empfänger später erreicht hat.
Schau also bitte mal auf den Poststempel: Das Datum plus drei zählt als Zustellung (deine Abwesenheit zählt nicht, wenn es um Rechtsmittel geht - die kannst du noch rechtzeitig einreichen; wenn du Zeit brauchts, um Unterlagen zu besorgen könnte es jedoch ein Grund sein, die Frist zu verlängern - Antrag musst jedoch du stellen).
Mal angenommen: zur Post am 5.9. --> Zustellung am 8.9.—> Beginn der Frist am 9.9. --> 8.10: Letzter Tag der Frist