Liebe/-r Experte/-in,
am Montag schreibe ich eine Klausur zum Thema Arbeitsrecht. Ich komme mit dem Thema an sich ganz gut zurecht, aber eine kleine Frage hab ich trotzdem.
Wir müssen die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Konzern voneinander abgrenzen. Inhaltlich bekomme ich das auch hin, jedoch werden nur Aufgaben bewertet, die die Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen enthalten. Jedoch finde ich aber nirgendwo in den Gesetzestexten eine Definition bzw. Abgrenzung der Begriffe.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand einen Paragraphen nennen könnte, der zumindest in die Richtung geht.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Lg
Katha