wenn o. g. z. B. in einer Stellenanzeige steht, dann ist das wie zu verstehen?
Handelt es sich um ein Muss, aber dann müsste doch „muss“ da stehen, oder wäre es lediglich von Vorteil, wenn man das „sollte vorhanden sein“ erfüllen könnte?
Wie ist die sprachliche und vielleicht auch rechtliche Definition davon?
Wenn sich 2 Leute bei uns bewerben, die genau gleich gut geeignet sind, der erste dabei dieses „sollte vorhanden sein“ erfüllt und der zweite nicht, dann nimmt man halt den ersten. Wenn es aber außer einem nur Trottel gibt und bei dem einen dieses „sollte vorhanden sein“ nicht vorhanden ist, wird man ihn trotzdem einstellen.
„Sollte“ heißt in diesem Fall, dass es wünschenswert oder vorteilhaft wäre diese Eigenschaft oder Fähigkeit zu besitzen.
Ich würde dir raten dich für die Stelle zu bewerben auch wenn das nicht zutrifft. Wenn du den Job wirklich willst, kannst du dieses Defizit sicher mit anderen positive Eigenschaften und Überzeugungskraft ausgleichen.
Ich drück dir die Daumen!