Definition von 'verkehrsbedingt'

Hallo,

leider kann ich beim googeln nichts finden, daher meine Frage:
Wie ist der Begriff „verkehrsbedingt“ rechtlich zu verstehen, kennt jemand dazu einen Link mit einer juristischen Definition?

Kannst du mal den Zusammenhang nennen?

Levay

Hallo,

leider kann ich beim googeln nichts finden, daher meine Frage:
Wie ist der Begriff „verkehrsbedingt“ rechtlich zu verstehen,
kennt jemand dazu einen Link mit einer juristischen
Definition?

Wir sagen am Funk zur Zentrale wenn wir viel Verspätung haben oft „Fahrgast,- und Verkehrsbedingt“, d.h. wir sind zu spät mit dem Bus, weil viele Fahrgäste ein,- und aussteigen und der Verkehr so dicht ist. Eben Verkehrsbedingt ein schlechtes durchkommen, bzw. durch die Verkehrsmenge kein Vorwärtskommen.

gruß

dennis

Hi,

ich kenne „verkehrsbedingt“ z.B. beim absoluten Halteverbot. Du darfst nämlich im absoluten Halteverbot halten, wenn verkehrsbedingt eine Weiterfahrt nicht möglich ist.
Oder anders : Wenn Du im Ampelstau im Halteverbot stehst, brauchst Du keine Angst zu haben, dass eine Politesse aus dem Gebüsch springt und Dir einen grünen Wisch unter die gleichnamigen Blätter hängt :wink:

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo!

Es gibt normative („Schußwaffe“) und deskriptive Rechtsbegriffe („Baum“). „Verkehrsbedingt“ ist nicht wertausfüllungsbedürftig und damit deskriptiv. Ergo möchte ich Dich ans Brett „Deutsche Sprache“ verweisen…

Kannst du mal den Zusammenhang nennen?

Levay

Ich suche die juristische Definition von „verkehrsbedingt“, wie es im Verkehrsrecht gebraucht wird (so wie es auch eine richterliche Definition für „umgehend“ gibt).
Der Begriff ist mir schon bekannt, aber wann ist etwas verkehrsbedingt, wann nicht (z.B. höhere Gewalt, allgemeines Lebensrisiko etc.).