definiert sich ein Wochenendhaus einzig über die Art der
Nutzung oder auch über Grösse, Bauart etc.? Ich hätte dies
gern genauer gewusst, wg. Versicherungen, Wasser und
Abwassergebühren, Müllgebühren…
Hallo Ulliwilli,
Zitat aus Fickert/Fieseler 1992: Baunutzungsverordnung. Kommentar:
Der Begriff des Wochenendhauses ist gesetzlich nicht definiert, sondern hat sich aus der Zweckbestimmung herausgebildet. Die Wortstämme „Wochenend“ und „Haus“ können zur begrifflichen Klärung nichts beitragen. Nach der Rspr. werden nämlich auch Schutzhütten, Jagdhütten u.ä. Einrichtungen als „Wochenendhäuser“ bezeichnet. Die Größe von Wochenendhäusern bildet gleichfalls kein Kriterium zur Abgrenzung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf