Definition Wohneinheit

Guten Tag,
in einem Einfamilienhaus soll das Dachgeschoss ausgebaut werden. In dem wollen in Zukunft die Eltern wohnen und ihre Wohneinheit im Erdgeschoss der Tochter mit Familie zur Verfügung stellen. Da sich das Wohnhaus in einem Gewerbegebiet befindet, ist ein Umbau mit Baugenehmigung nicht drin. Das Landratsamt spricht von einer neuen Wohneinheit, wenn eine Küche vorhanden ist. Da die Eltern ja natürlich auch in Zukunft eine Küche benötigen, wird im Dachgechoss eine eingebaut. In wieweit ist das so überhaupt machbar bzw. mit welchen Problemen ist zu rechnen und nach welcher Verordnung wird hier gehandelt?
Danke für jegliche Unterstützung und einen schönen Tag.

Ich kann nur raten, den Bebauungsplan, auch den schriftlichen Teil, genau anzusehen (welche Festsetzungen usw.). Im Zweifel ist es besser vor einem Umbau mit einem im Baurecht erfahrenen Anwalt zu sprechen, denn nachträglicher Abriß und Strafe kann teuerer sein, als das Anwaltshonorar.

Hallo Andreas,

erst einmal wuerde ich den Bebauungsplan bei der Gemeinde checken was der so her gibt und was erlaubt ist und was nicht. Dann wuerde ich mit einem Architekten sprechen.

Wenn in eurem Baugebiet nur eine WE pro Anwesen erlaubt ist denke ich wird euch nur ein Umbau fuer euch selbst zu Erweiterung uebrig bleiben.

Na ja, so ein Dachgeschoss hat ja manchmal genug Platz fuer Kinderzimmer, Studio oder auch Hobbyraum. Die Kinder muessen ja auch mal Baden und im Hobbbyraum oder Studio wuede ich alles installieren was man so braucht… man weiss ja nie was man so fuer Hobbys bekommt. Auf jeden Fall wuerde ich die Sache so gestalten das man später noch eine Tuer einbauen kann - wegen dem Lärm, ich denke aber Anfangs braucht man die nicht. Und falls deine Eltern eines Tages Betreuung wegen diverser WehWehchen brauchen dann hast du den Platz sie zu betreuen.

Gruss LCS