Hallo zusammen,
Aktuell ist ja das neue Erbschaftsrecht stark in der Diskussion.
Mich interessiert dabei mal die Frage wie ueberhaupt der 1. Wohnsitz definiert ist.
Mal ein kompliziertes Gebilde
Eine Person hat aktuell 3 Wohnsitze und pendelt je nach Bedarf zwischen ihnen.
Ein Wohnsitz ist in Deutschland am Ort A und ist zur Haelfte Eigentum
Ein zweiter Wohnsitz ist in Ort B, ebenfalls zur Haelfte Eigentum, ist auch in Deutschland (alle
Bewohner von Ort A haben hier ihren 2. Wohnsitz)
Ein dritter Wohnsitz ist in UK
Da alle Wohnsitze werden in etwa gleich bewohnt… wo ist denn nun der wirkliche 1. Wohnsitz?
Gruss LCS
Da alle Wohnsitze werden in etwa gleich bewohnt… wo ist denn
nun der wirkliche 1. Wohnsitz?
Grundsätzlich dort wo der Bürger seinen Lebensmittelpunkt definiert.
Gruß Andreas
Da alle Wohnsitze werden in etwa gleich bewohnt… wo ist denn
nun der wirkliche 1. Wohnsitz?
Grundsätzlich dort wo der Bürger seinen Lebensmittelpunkt
definiert.
Hallo Andreas
Meiner Meinung nach ist das falsch. Ein Bürger kann ja nicht selbst seinen Lebensmittelpunkt definieren, sondern gesetzliche Regelungen werden das vorschreiben, allein aus steuerlichen Gründen.
Das alle drei Wohnsitze zu gleichen Teilen genutzt werden ist nicht möglich. An einem wird er sich länger aufhalten als an den anderen zwei. Auch wenn das nur ein Tag pro Jahr ist. Im Ernstfall so denke ich, muss er es nachweisen.
Aber es ist nur meine Meinung, kein Wissen.
Gruß Stefan