Definitionsproblem

Hallo und schönen guten Tag!

Um in den Genuß der Ich-AG-Förderung zu kommen muß man gemäß Arbeitsamt mindestens 1 Tag Leistung bezogen haben. Wie ist hier die Definition? Bedeutet das, daß man einen Tag definitiv Geld erhalten haben muß, oder einen Tag arbeitslos gemeldet sein muß? Kennt dich da jemand aus?

Weiterhin heißt es beim Arbeitsamt, daß der Antrag auf Förderung zur Ich-AG frühestens nach diesem „1 Tag“ erfolgen kann, an einer weiteren Stelle heißt es, daß bereits dann, wenn man bei dem Sachbearbeiter die Absicht erwähnt, sich selbständig zu machen, die Ich-AG-Förderung als beantragt gilt. Heißt das, daß man, wenn man sich arbeitslos meldet noch nicht anmerken darf, daß man sich selbständig machen möchte?

Ich hoffe, ich habe das nicht zu kompliziert geschrieben und Ihr wißt, wie ich das meine. *lach*

Viele grüße aus Rheinhessen,
Marina

Hallo und schönen guten Tag!

Um in den Genuß der Ich-AG-Förderung zu kommen muß man gemäß
Arbeitsamt mindestens 1 Tag Leistung bezogen haben. Wie ist
hier die Definition? Bedeutet das, daß man einen Tag definitiv
Geld erhalten haben muß, oder einen Tag arbeitslos gemeldet
sein muß? Kennt dich da jemand aus?

gemeint ist damit, dass Du für mind. 1 Tag Leistung erhältst. Wann die Auszahlung (dauert ja mitunter) ist ist egal. Einige Personen haben ja z. B. eine Sperrfrist. sprich sie melden sich arbeitslos, erhalten aber erst vielleicht nach 6 Wochen ihre Leistungen (ALU/ALG). Erst nach Ablauf der ersten 6 Wochen (ohne Geld vom Arbeitsamt) und einem Tag (mit Geld) könnten Sie den Antrag offiziel stellen.

Weiterhin heißt es beim Arbeitsamt, daß der Antrag auf
Förderung zur Ich-AG frühestens nach diesem „1 Tag“ erfolgen
kann, an einer weiteren Stelle heißt es, daß bereits dann,
wenn man bei dem Sachbearbeiter die Absicht erwähnt, sich
selbständig zu machen, die Ich-AG-Förderung als beantragt
gilt. Heißt das, daß man, wenn man sich arbeitslos meldet noch
nicht anmerken darf, daß man sich selbständig machen möchte?

Meines Erachtens sieht man das dort nicht so eng. Man sollte vorher mal seinen Sachbearbeiter fragen, wie es aussehen könnte, weil man „überlegt“, eine ICH AG zu irgendwann mal zu gründen…

Ich hoffe, ich habe das nicht zu kompliziert geschrieben und
Ihr wißt, wie ich das meine. *lach*

nööö *lach*
Gruss Jürgen

Viele grüße aus Rheinhessen,
Marina

Vielen Dank für die Antwort!

Ich war heute morgen beim Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet. Der Sachbearbeiter war sehr nett und ich habe einfach gefragt. Er hat mir das gesagt, was Du auch gesagt hast. Spätestens Juli gehts los mit der Selbständigkeit mit guuuuten Aussichen, die Förderung zu erhalten. Ich freu mich riesig!

Danke nochmal!
Marina

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