Definitionssache - Onlinerecht

Hallo miteinander,

ich habe einige Fragen, und zwar:

Was definiert genau eine nichtkommerzielle Homepage?

Darf man auf einer nichtkommerziellen Homepage Werbung machen (Bannerwerbung, sei es nun Banneraustausch oder gegen Cash in gewissen Rahmen, also ohne Gewinn)?

Wie sieht es damit aus, dass beispielsweise eine Homepage gesponsert wird, allerdings ohne Gewinn?
Beispiel: Ein Unternehmen aus der Branche übernimmt die Kosten für eine Homepage (z.B. Trafficvolumen), zahlt aber direkt kein Geld an den Betreiber, möchte aber Bannerwerbung machen.
Kann man dann immer noch von einer nichtkommerziellen Homepage sprechen?

Über Rat bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Manor / Susanne

in diesem Fall gibt es zwei Unterscheidungen (Hinweis für juristische Puristen - ich verkürze arg!)

1: Im Sinne des Teledatengesetzes liegt eine gewerbliche Homepage dann vor, wenn Waren und/oder Dienstleistungen angeboten werden. Also Lutscherverkauf ist gewerblich, ein Nsturschutzverein ist nicht gewerblich (auch unsere Homepage ist nicht gewerblich http://www.spamflam.de). Hier sind die besonderen Auflagen zur Kennzeichnung der Homepage (Impressum) besonders streng zu beachten. Abmahngefahr!!

  1. Das Finanzamt ist da anderer Meinung. Da ist alles gewerblich, was Geld in das Staatssäckel bringt bzw. bringen könnte. Jeder Bannercent erfordert den Tribut an den Staat.
    Also, die Bannerwerbungseinnahmen brav versteuern, aber vorher die Kosten für die Homepage abziehen. Wenn nichts übrigbleibt, dann das dem Finanzamt anzeigen, sonst gibt es neugierige Fragen mit der Gefahr einer Anzeige, wegen Steuerhinterziehung.

Da ich Eure Absichten/Homepage nicht kenne, empfehle ich das Konzept einem Steuerberater mal zu zeigen. Der kann am Besten beurteilen, ob ihr steuerpflichtig seid.

Was das Impressum angeht, empfehle ich für JEDE Art von Homepage die Auflagen zu erfüllen, die auch gewerbliche Anbieter beachten müssen. Es könnte ja sein, daß da einer kostenpflichtig meckert.

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