Hallo,
jemand klettert die Karriereleiter nach oben.
Die Person hat ein ganz anderes Aufgabengebiet im Vergleich zu seinem vorherigen Job, den er in der Firma ausgeübt hat.
Die Person erhält monatlich 200 € netto mehr.
Die Person ist bereits ein Jahr in der neuen Position tätig.
Der Chef ist mit der Arbeit der Person in seinem neuen Aufgabengebiet nicht zufrieden.
Der Chef denkt darüber nach, ob er die Person nicht wieder ihren alten Job machen lässt.
Ist das so ohne Weiteres möglich?
Wenn ja, ist es dann rechtens, wenn die Person wieder das Gehalt bekommt, wie vorher in dem alten Job oder muss der Person das Gehalt des neuen Jobs weitergezahlt werden, obwohl die Person wieder den alten Job ausübt?
Wenn nein, wieso nicht?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Die üblichen Fragen:
Was steht im Arbeitsvertrag ? Ist die Beförderung schriftlich festgehalten?
Gilt ein TV?
Gibt es einen BR?
&Tschüß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was steht im Arbeitsvertrag ? Ist die Beförderung schriftlich
festgehalten?
Das weiß ich nicht!
Gilt ein TV?
Nein!
Gibt es einen BR?
Nein! Info: Die Firma besteht aus 6 Mitarbeitern, 3 Auszubildenden und zwei Geschäftsführern.
Was steht im Arbeitsvertrag ? Ist die Beförderung schriftlich
festgehalten?
Das weiß ich nicht!
Davon ist aber die Beantwortung der Frage abhängig ! Ist die Beförderung selbst wenigstens schriftlich erfolgt ?
Sorry &Tschüß
Wolfgang
Hallo
Soweit der neue Aufgabenbereich nicht ausdrücklich ohne Einschränkung (schriftlich, evtl auch mündlich) vereinbart wurde, kann der AG kraft seines Direktionsrechtes den AN auch wieder auf den alten Arbeitsplatz setzen.
Eine damit einhergehende Lohnkürzung dürfte allerdings nicht zulässig sein und bedürfe einer ordentlichen Änderungskündigung. Womit wir schon beim Thema sind: bei 6 Mitarbeitern dürfte das KSchG vermutlich keine Anwendung finden, es sei denn, alle sind Vollzeitler und entsprechend lange im Betrieb beschäftigt…
Gruß,
LeoLo