Degradierung im Job

Ein Mann ist zum Teamleiter befördert worden. Kurz darauf wird das Unternehmen von einem Franchisenehmer übernommen. Die Verträge werden ebenfalls übernommen und der Mann ist auch unter neuem Arbeitgeber als Teamleiter tätig (auch das ist vertraglich geregelt). Von Beginn an hatte der Mann (Ende Vierzig) jedoch das Gefühl der neue Arbeitgeber möchte ihn loswerden. Es vergehen mehrere Jahre, in denen der Mann weiter als Teamleiter tätig ist und seinem Beruf ordnungsgemäß nachkommt. Dann kommt es auf einmal ohne Absprache zur Degradierung. Ein neuer Teamkoordinator wird eingesetzt. Der Mann wird darüber nicht informiert, es werden keine Gespräche geführt. Er erfährt es erst, als alles in trockenen Tüchern ist über Mail. Man teilt ihm mit, dass er ab sofort wieder im Kundendienst und Service arbeiten soll (dazu ist der Mann jedoch gesundheitlich nicht in der Lage, körperliche Schwerstarbeit, drei Bandscheibenvorfälle).

Ist eine solche Degradierung rechtmäßig? Hat man die Möglichkeit juritisch gegen den Arbeitgeber vorzugehen? Wie stehen die Chancen für einen Aufhebungsvertrag oder eine Abfindung?

Hallo,

für eine Beantwortung der arbeitsrechtlichen Fragen wäre es wichtig zu wissen, ob es in diesem Betrieb einen Betriebsrat gäbe.

Unabhängig von den arbeitsrechtlichen Fragen wäre dem AN bei den geschilderten gesundheitlichen Einschränkungen dringend anzuraten, einen Antrag auf Schwerbehinderung und ggfs.einen Antrag auf Gleichstellung
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstellung_mit_schw…

zu stellen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

vielen Dank für den Tipp! In dem Unternehmen gibt es meines Wissens keinen Betriebsrat.

Tschüß, Luna

Hallo,

Hallo,

vielen Dank für den Tipp! In dem Unternehmen gibt es meines
Wissens keinen Betriebsrat.

Dann brauchen evtl. Mitbestimmungsrechte nicht geprüft werden.

Aufgrund der Fallschilderung könnte hier eine wesentliche Änderung der arbeitsvertraglichen Regelungen vorliegen, die eigentlich nur vom AG einseitig durch eine Änderungskündigung gem. § 2 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
durchgesetzt werden könnte.
Deswegen sollte der AN zur Prüfung seiner Ansprüche umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um die Vertragslage und das Handeln des AG prüfen zu lassen.

Hat der AG noch keine rechtswirksame Änderungskündigung ausgesprochen und hat der AN einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, hat der AN drei Wochen nach Antragstellung (Eingang beim Versorgungsamt) auch gegen eine Änderungskündigung einen vorläufigen Rechtsschutz als schwerbehinderter Mensch gem. § 90 Abs. 2a SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__90.html
Ist der AN anerkannt als schwerbehinderter oder gleichgestellter AN, hat der AG einige Pflichten zu beachten u.a. au § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
sowie § 84 Abs. 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

Tschüß, Luna

&Tschüß
Wolfgang

Vielen Dank für die guten Tipps! :smile: