folgende Sachlage:
ein Abteilungsleiter wurde über die Änderung des Organigramms bzw. der Struktur zum Stellvertreter seiner Abteilung. Der neue Leiter ist jung, preiswert aber macht eigentlich einen lieben Eindruck.
Der Vertrag des alten Leiters wurde nicht angefasst (was wohl auch explizit im Änderungsgespräch erwähnt worden ist) oder widerrufen sondern gilt weiterhin. Gehalt und sonstige Vorteile wie Firmenrente, Gehaltszahlung im Krankheitsfalle, Firmenwagen, Tantieme und Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit einem Jahr Kündigungsfrist usw. wurde ebenfalls wie bisher beibehalten/gezahlt (nach seinen Aussagen).
Er ist seit ca. 29 Jahren im Unternehmen, wenn die 3-jährige Frist endet in knapp 3 Jahren ist dann 32 Jahre dort.
Dem Unternehmen geht es ausgesprochen gut und es sind keine Anzeigen, dass man sich von ihm trennen wollte, was auch durch neuen Firmenwagen und höherer Tantieme (alles seine Aussagen) ersichtlich ist.
Soweit ich das überblicken kann, scheint mir eine betriebsbedingte Kündigung
weder sinnvoll noch begründbar, da der Bereich, den er betreut vermutlich erst in 5-9 Jahren abgedeckt werden könnte.
Er ist derzeit ca. 56 Jahre alt.
Die Frage ist nun,
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was geschieht wenn er doch gekündigt werden würde
a) innerhalb der 3 Jahre
b) nach den 3 Jahren -
gäbe es eine Abfindung und wenn, in welcher Höhe ?
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sollte er eine Kündigung provozieren weil mit Abfindung und AL
wäre die Brücke bis 63 (dann wird die Firmenrente fällig) gut zu ertragen
Würde mich mal interessieren wie ihr seine Perspektiven seht und wie ich ihm evtl. mit Ratschlägen helfen könnte.
Ist ein Anwalt sinnvoll und wenn ja, wie findet man einen guten (ich persönlich hab z.B. im Verkehrsrecht einige schlechte Erfahrungen gemacht).
Gruss vom
alles Roger