Hallo,
ich habe gelernt, dass eine degressive Abschreibung nur bei neuen Wirtschaftsgüter möglich ist.
In einer Übungsaufgabe soll jezt aber ein gebrauchtes WG degressiv abgeschrieben werden.
Anschaffung lt. Aufgabe war einmal 2006 und in der anderen Aufabe 2010.
Gruß,
Hildegard
Servus,
bei Anschaffung/Herstellung des WG ab 01.01.2011 gibts - wie schon einmal in 2008 - steuerlich keine degressive AfA mehr; betriebswirtschaftlich kann man abschreiben wie man lustig ist und wie es am besten zum angenommenen Wertverzehr passt - das wird in der Regel degressiv sein, mit dem Nachteil, dass dann die AfA-Werte zum internen Rechnungswesen und zur (steuerlichen) Gewinnermittlung auseinanderfallen.
Für bewegliche Güter des Anlagevermögens gab es auch in den Vorjahren, solange degressive AfA möglich war (je nach Jahr manchmal mit max. 25, manchmal mit max. 30%) keine Beschränkung auf neue WG - das ist bloß bei unbeweglichen Gütern des Anlagevermögens entscheidend.
Wenns um steuerliche Vorschriften geht: Der § 7 EStG ist ziemlich hässlich zu lesen, aber nimm ihn Dir ruhig nochmal Wort für Wort vor - und am besten in seinen verschiedenen Wortlauten ca. 2005 - 2011.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder