Dehnfugen im Estrich verharzen

hi, da wir bei Renovierung sind… Frage: Wir wollen im Wohn- und Küchenbereich (ca. 100qm) die alte Fliesen und neu verfliesen (Granit) lassen. Moment sind an den Türschwellen sind die Fugen zu sehen. Bei einer der Fugen kann man sehen, dass der Boden sich in den letzten Jahren bewegt hat (Die Silikon ist an der Stelle leicht aufgequollen). Der Fliesenleger hat uns beraten, die Dehn-/Fugen im Estrich zu verharzen, da es schöner ist, wenn man keine Fugen sieht. Kann man das machen und was muss man dabei beachten? Die EW ist Bj 80 und hat FHB! LG bbyv1505

Hallo!

Bei einer der Fugen kann man sehen, dass der Boden sich in den letzten Jahren bewegt hat

Ja das ist ja auch die Aufgabe der Dehnungsfuge.
Verstehe den Fliesenleger nicht ganz,wenn die Dehnungsfuge jetzt verharzt wird könnten die Spannungen im Boden sich eine andere Stelle suchen, so das durch deinem Bodenbelag ein Riss geht.
Gruß Sepp.

Kann
man das machen und was muss man dabei beachten? Die EW ist Bj
80 und hat FHB!

F HB? Ist das Fußhodenbeizung? :smile:

Bei Baujahr 80 hatte der Estrich 30 Jahre Zeit zu schwinden. Der Vorgang dürfte daher soweit abgeklungen sein, dass man meines Erachtens bedenkenlos noch bestehende Fugen verharzen kann. Soll es doch der Fliesenleger selbst machen, dann habt ihr gegebenenfalls einen einheitlichen Ansprechpartner bei Gewährleistungsfällen und nicht einen, der sich auf eine fehlerhafte Ausführung der Vorarbeiten durch euch rausredet.

Gruß
smalbop

Hallo Fragesteller/-in,
wie Sepp es bereits richtig formulierte: das, was Dein Fliesenleger da kraftschlüssig schließen will, das ist eine Bewegungsfuge.
Es wäre eine grobe Missachtung geltender Regelwerke, wenn er das machen würde. Die thermische Ausdehnung des Estrichs (in der Heizphase) würde dann Spannungen in der Fläche aufbauen, da sich diese in der (nun geschlossenen) Bewegungsfuge nicht mehr abbauen können.
Also: Fuge offen lassen und in den keramischen Oberbelag übernehmen!!
-.-.-
Gruß: Klaus

Hallooooo! Wir reden hier vom Bauen im Besta-hand!
owT

Nachtrag (da meinerseits ggf. missverständlich formuliert):
„Fuge offen lassen und in den keramischen Oberbelag übernehmen“ - bedeutet: nicht kraftschlüssig verharzen und die funktionstüchtige Bewegungsfuge im keramischen Oberbelag mit einem geeigneten elastischen Dichtstoff sach- und fachgerecht abdichten.
-.-.-
Sorry: Klaus