Dehnfugen nicht nötig?!

hi,
ich bin’s wieder! Wie Ihr wisst, wir renovieren… wir haben einen anderen Fliesenleger beauftragt unser Wohn-/Küchenbereich (ca. 90qm) zu fliesen (Granit 60X30). Ich diesen Bereich gibt es eine kleine Trennwand zwischen der Flur und Küche. Von Essbereich zu Wohn- undKüchenbereich ist offen (grossfläche). Nun hat der auch gemeint, dass wir keine Dehnfugen brauchen, da die EW BJ. 83 ein Altbau ist, würde der Boden nicht mehr bewegen! Es sieht ja besser aus (muss ich auch zugeben).
Ich würde gerne 2 Dehnfugen noch behalten, damit die Fläche mindestens in 2 Teile (Wohn-/ Küche+Flurbereich)geteilt wird, da die Gefahr der Rissbildung ist! Der alte Boden hatte 5 Dehnfugen! Der Fliesenleger würde dann zu uns kommen und den reparieren, wenn es dazu kommt (mündlich zugesagt!!!)
Was denkt Ihr? Wie soll ich mich entscheiden? Hilfe! Danke

Hallo,

Der Fliesenleger würde dann zu uns kommen und den
reparieren, wenn es dazu kommt (mündlich zugesagt!!!)

Wenn es ihn dann noch gibt!
Bei Handwerkern würde ich mich nicht darauf verlassen, daß sie Reparaturleistungen in der Zukunft versprechen.
Dein Oberboden wird sich doch wahrscheinlich anders ausdehnen als die Decke?
Was geschieht im Sommer bei z.B. 28° Raumtemperatur bei langanhaltender Hitzeperiode?

Gruß:
Manni

Hallo,
vor längerer Zeit hatte ich ein ähnliches Problem:
Raum 6 m x 7 m, verlegt wurde Marmor 50 cm x 50 cm.
Meiner Meinung nach sollte sowohl der Randdämmstreifen stehen bleiben als auch in der Mitte der längeren Seite eine Dehnfuge eingebracht werden. Handwerker schnitt den Dämmstreifen über dem Estrich ab und verlegte ohne Dehnfuge. Einschalten eines Sachverständigen ergab nach Einleiten eines Beweissicherungsverfahrens:
Um den gesamten Fußboden herum ist eine Dehnfuge zu schaffen und die Fuge in der Mitte als Dehnfuge auszuführen.
Das ist dann geschehen und bis heute ist der Boden trotz Fußbodenheizung intakt.
Für jedes Material gibt es empfohlene (oder verbindliche?) Verlegerichtlinien. An die sollte man sich halten. Aber aus dem Bauch heraus würde ich auf jeden Fall alle 3 - 4 Meter eine Dehnfuge vorsehen, auch wenn das das Fugenbild stört. Die Längsfugen sollten auf jeden Fall ohne große Störung machbar sein. Bei dem genannten Format wird die Verlegung wahrscheinlich im Verband erfolgen. Evtl. für die Querfugen eine Dehnfuge ausbilden, die dem Verband folgt. Dann braucht man die Platten auch nicht zu schneiden. Und für die Fugenfarbe eine Farbe wählen, für die es ein entsprechendes elastisches Material nimmt.
Alles nur meine persönliche Erfahrung, aber so hat der genannte Fußboden die letzten 22 Jahre gehalten.
Gruß
Vincenz

Hallo (wer?),
Wenn Dein Fliesenleger meint, dass er keine Bewegungsfugen im keramischen Belag einzubauen braucht, weil sich der Estrich nicht mehr bewegt, nun, dann hat er in seiner Ausbildung (hoffentlich zum Fliesenleger!) nicht aufgepasst. Reiche ihm zum Weihnachtsfest eine aktuelle Ausgabe der DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten). Er freut sich bestimmt und lernt womöglich noch etwas!
Wir reden hier von den Feldbegrenzungsfugen, die auch unter „Bewegungsfugen“ geführt werden, aber bei nicht beheizbaren Estrichen nur im Oberbelag (nicht also im Estrich) anzulegen sind. Zwischen unterschiedlichen Räumen sollte man das auf jeden Fall machen. Denn wir wissen nicht, ob der Estrich zwischen den Räumen verharzt (kraftschlüssig verschlossen) wurde oder die Estrichflanken in der Türlaibung noch offen sind.
Beides lässt die 18352 zu. Und in beiden Fällen wird eine Feldbegrenzungsfuge notwendig!
Ob es innerhalb einer Fläche noch zusätzlicher Feldbegrenzungsfugen bedarf, muss anhand der Raumgeometrie abgeschätzt werden. Das kann sinnvoll sein oder auch nicht.
Letzendlich sind die elastischen Dichtstoffe farblich an das Dekor der Fliesen anzupassen. Heißt: Sie müssen nicht zwangsläufig optisch auffällig werden!
-.-.-.-
Gruß: Klaus