Dehnungsfuge im Parkett

Hallo,

Ich verlege gerade Fertigparkett (Klicksystem,schwimmend) und bin da auf eine Frage gestoßen.
Laut Hersteller sollen 15mm zu den Wänden,Heizungsrohren,usw eingehalten werden,was ich auch getan habe.
Nun bin ich an der Tür zum zweiten Raum angekommen,wo dann ein Übergangsprofil eingearbeitet wird,in beiden Räumen soll Parkett.
Sollte die Dehnungsfuge in bzw unter dem Übergangsprofil auch 15mm betragen ?
Laut Hersteller sind nur 5mm nötig.
Diese 5mm gefallen mir natürlich besser,aber vielleicht hat jemand schlechte erfahrungen mit so einer schmalen Dehnungsfuge gemacht und rät mir eher doch zu 15mm ?

Vielen Dank !

moin,

dehnungsfuge nach herstellerangaben im bereich der tür reicht. je nachdem, welches profil wie eingesetzt wird, kann es sinnvoll sein, die schmale dehnfuge mit passendem silikon o.ä. auszufugen.

saludos, borito

Hallo,

Das mit den 5 mm ( 2* 5 = 10 mm ) im Türstock kommt schon hin. Ein Faktor wäre die Raumgröße und die Holzart ( Massiv - Echtholz oder Furnierte MDF )
Es kommt auch darauf an, wie breit Deine Übergangsleiste ist, denn Holz kann sich ausdehnen, wie auch schrumpfen. Bei einer Spaltbreite von gesamt 10 mm ( 2*5 ) sollte schon min. eine 40 mm breite Übergangsleiste montiert werden, damit bei Schrumpfung ( Austrocknung ) nicht die Stoßkanten sichtbar werden können.

mfg

nutzlos

Hallo Thomas,

Laut Hersteller sollen 15mm zu den Wänden,Heizungsrohren,usw
eingehalten werden,was ich auch getan habe.

kannste machen, ich lasse weniger Abstand.

Nun bin ich an der Tür zum zweiten Raum angekommen,wo dann ein
Übergangsprofil eingearbeitet wird,in beiden Räumen soll
Parkett.

Warum muß da ein Übergangsprofil hin?
Sind die Längen äh Breiten des Parketts so lang? >10, 12 m?

Oder sind die zwei Flächen zwar eben aber unterschiedlich geneigt?

Ich hab das schon mehrmals einfach durchgelegt, also Zimmer, Flur, anderes Zimmer wurde eine Parkett/Laminat-Fläche.

Sollte die Dehnungsfuge in bzw unter dem Übergangsprofil auch
15mm betragen ?

Kann ich nur zu sagen, mal abgesehen vom messebau wo ich auch größere Flächen gelegt habe war in einer Wohnung 100 qm das Größe.
Und weil es überall so steht habe ich dann doch in der Mitte 10 mm freigelassen.

Viele Jahre lang, ich gehe sehr davon aus, heute auch noch nicht, tat sich das Jahr über gesehen rein garnix. Die Fuge blieb gleichbreit.
Okay, das ist optisch. Vielleicht gabs da Veränderungen im 1-2 mm Bereich.

Diese 5mm gefallen mir natürlich besser,aber vielleicht hat
jemand schlechte erfahrungen mit so einer schmalen
Dehnungsfuge gemacht und rät mir eher doch zu 15mm ?

Ich sicher nicht :smile:

Gruß
Reinhard

Hallo,

Es sind ca 6x7 Meter,aufgeteilt auf zwei Zimmer und einen Flur,also drei Räume,wobei die Türen selbst fehlen,das Raumklima sollte also durchgehend gleich sein.
Das Material ist 3-Schicht Schiffsboden von Rexfloor/Hambacher,12mm stark.

Ich könnte die Dehnungsfuge in den Türrahmen also auch weglassen ?

Hallo Thomas,
grundsätzlich sollten die Herstellerangaben zur verlegung und Pflege eingehalten werden!
Nun sind allerdings 15mm Randfuge tatsächlich „reichlich dimensioniert“. Bei einer Fußbodenheizung sollten man 10mm Fugenbreite niemals , ohne Fußbodenheizung diese Fugenbreite nicht wesentlich unterschreiten.
Wie sieht es nun an dem Übergang zu einem anderen Raum aus?
Grundsätzlich sind die Flächen hier zu trennen! Bei (mit dem Estrich) verklebtem Parkettmaterial kann man auch bei Fußbodenheizung eine schmalere Fuge einbringen, z.B. nur 5mm, bei schwimmenden Konstruktionen muss (!) ein Übergangsprofil eingesetzt werden.
Silikon oder andere Dichtstoffe haben in Bewegungsfugen nichts verloren. Ihr Einsatz wäre an dieser Stelle schichtweg falsch und mit einiger Sicherheit auch schädlich.
(Bewegungsfugen haben die Aufgabe, Längenveränderungen des Parkettwerkstoffs abzupuffern. Ist die Fuge verfüllt, entfällt die Bewegungsfreiheit. Dann könnte man auf die Fuge auch gleich verzichten!)
-.-.-
Eine durchgehende Verlegung zwischen zwei Räumen ist nur dann sach- und fachgerecht, wenn es sich um einen Mauerdurchbruch handelt, bei welchem 2/3 der Wandlänge auf den Durchgang entfallen. Ob andere Teilnehmer „regelmäßig“ keine Bewegungsfuge bei schmaleren Durchgängen (wie z.B. bei Türen) berücksichtigen, spielt hier keine Rolle. Es ist fachtechnisch falsch!
Aber auch bei der schwimmenden Verlegung wäre im Übergang (also bei schwimmender Verlegung unter dem Übergangsprofil) eine 2 x 15mm-Fuge völlig übertrieben. Hier reichen tatsächlich max. 15mm für beide Flächen (also ca. 7mm pro Raumseite).
Und Bewegungsfugen in Raummitten anzulegen ist weder notwendig, noch muss der Bauherr diese Einschränkung des optischen Geltungsnutzens akzeptieren.
-.-.-.-.-
Ich hoffe, ein wenig „Licht ins Dunkel“ gebracht zu haben,
Gruß: Klaus

Vielen Dank für die Antworten :smile:
Ihr habt mir mal wieder weitergeholfen :smile: