Dehnungsfuge zu groß?

Hallo an alle.
Ich bin ein bisschen im Clinch mit meinem Parkettverleger. Dieser hat bei uns Klick-Parkett verlegt und an einigen Stellen eine wie ich finde zu breite Dehnungsfuge zwischen Stirnseite der Dielen und der Wand hinterlassen. Einige Dielen haben einen Abstand von 25mm zur Wand (Raummaß 4,5X3,5m) . Diese 25mm finde ich auch bei einigen Türübergängen. Dort (im Flur) hört die Diele 25 mm vor dem Türblatt der geschlossenen Tür auf (Flurbreite 120cm). Der Parkettverleger sagt, dass ist alles kein Problem und vor allem kein Mangel. Mit genügend breiten Fußleisten und Übergangsprofilen ist das alles nicht mehr zu sehen.
Meine Frage: Ist das mein Fehler, dass ich den Verleger nicht darauf hingewiesen habe, dass ich keine 9 cm-breiten Übergangsprofile (bei mittiger Ausrichtung und einer 4cm dicken Tür)  cm unter meinen Türen haben will, oder habe ich ein Anspruch auf Nachbesserung? Gibt es für die maximale Fugenbreite auch Vorgaben?

Nebenbei hat er die Stirnseiten offensichtlich nicht mit einem breiten Holzklotz ineinandergeschlagen, und in vielen Dielen an der Stirnseite Schlagmale hinterlassen - erkennbar durch einen schmalen Spalt durch das gestauchte Holz. Auch hier erkennt der Verleger keinen Mangel bei seiner Verlegung, mein Kauf sei Schuld, da ich ja so altes Parkett gekauft hätte,das noch zum schagen wäre -  heutzutage würden ja die Stirnseiten ja nur noch geklickt)

Ich danke im Voraus.
Rene

Hallo

Ich bin kein Fachmann, habe aber schon einiges an Laminat verlegt.
Und wie ich das so rauslese 1000 mal besser als dein Fachmann.

Ich finde 2,5 cm Fuge zur Wand schon heftig, 1 max. 1,5 finde ich angemessen.

Auch bei Türübergängen sollte die Fuge unter der Türe liegen und mit einem 3-4 cm breitem Profil abzudecken sein.

Meines wissens sind die Laminate an den Stirnseiten immer zusammen zu schlagen.
(kann mich aber auch irren)

Auf jeden Fall ist das kein Grund für den Handwerker sich rauszureden.
Er hat jedes Laminat ordemtlich zu verlegen.
Macken an den Stirnseiten würde ich nicht hinnehmen.

MfG
Frank

Hallo!
Entschuldige den harten Ausdruck. aber der Mann ist ein Idiot. Sollte es Laminat mit Parkettmuster sein, dann genügt ein Dehnspalt von 10- 15mm und den kann man leicht mit handelsüblichen Sockelleisten abdecken. Anschlussfugen bei den Türen sollten sich unter dem Türblatt befinden, sofern das der anschließende Boden erlaubt. Sollte es sich um Echtholz- Parkett handeln, dann kann man die Fugen noch kleiner halten, denn Echtholz schrumpft mit der Zeit.
Schlagmale, egal bei welchem Material sind das Allerletzte, entweder man hat das entsprechende Werkzeug (abgestufter Schlagklotz) oder man nimmt ein entsprechend breites Abfallstück als Schlagklotz.
Falls das kein Freundschaftsdienst oder Nachbarschaftshilfe war, sondern eine offizielle Firma, würde ich keinen Cent bezahlen und der Firma mit Klage wegen Beschädigung Deines Eigentums (beigestelltes Material) drohen. Einschalten der entsprechenden Innung wäre überlegenswert.
MfG
airblue21

Hallo Rene.
es geht, wi Du schreibst, um ein von Dir beschafftes Mehrschichtparkett (früher: Fertigparkett), welches leimlos und schwimmend auf Unterlage verlegt wird.
Der Auftrag zur Verlegung ging an den Parkettleger.

Zu Deinen Fragen:
Für die maximale Fugenbreite gibt es keine Regelwerke.
Allerdings gilt, dass die minimale Fugenbreite (auch als Randfuge) davon abhängig ist, ob eine Fußbodenheizung vorhanden ist oder nicht, und, dass die Breite der Randfuge durch eine handelsübliche Anbringung von Sockelleisten optisch kaschiert werden muss. Exorbitante Fugenbreiten, welche die Anbringung von sehr breiten (und dadurch teureren) Sockelleisten notwendig machen, entsprechen nicht dem Stand der Technik!
Wenn der Verlegeuntergrund nicht beheizbar ist, reicht ein Wandabstand von rd. 10mm. Bei einer Fußbodenheizung sollte man auf 15mm Breite gehen.
25mm breite Fugen sind nicht akzeptabel! Auch nicht unterhalb eines Türblattes (wo letztendlich wiederum ein entsprechend breites Übergangsprofil zum EInsatz kommen müsste).

Ein Mangel ist zwar ein Rechtsbegriff, vor welchem sich juristische Laien (auch Sachverständige des Fachs gehören dazu) „hüten sollten“, allerdings entsprechen die Fugenbreiten auch nicht dem, was bei ordnungsgemäßer Arbeit Deinerseits hätte an Fugenbreiten erwartet werden können.
Vergleichbare Ausführen sehen eben die von mir genannten Fugenbreiten vor.

„(…) Meine Frage: Ist das mein Fehler, dass ich den Verleger nicht darauf hingewiesen habe, dass ich keine 9 cm-breiten Übergangsprofile (…) unter meinen Türen haben will, oder habe ich ein Anspruch auf Nachbesserung?“

Antwort:
Nein, den Stand der Technik muss der Ausführende (egal ob gewerblicher Verleger oder eine Privatperson) kennen! Und 25mm breite Rand- oder Bewegungsfugen in Mehrschichtparkett spiegeln keinesfalls den Stand der Technik wider!!

„(…) Nebenbei hat er die Stirnseiten offensichtlich nicht mit einem breiten Holzklotz ineinandergeschlagen, und in vielen Dielen an der Stirnseite Schlagmale hinterlassen - erkennbar durch einen schmalen Spalt durch das gestauchte Holz.“

Antwort:
Leimlose Verriegelungssysteme bedürfen keiner mechanischen Unterstützung, um zu verriegeln.
Ein Schlagklotz, wie er früher bei den zu verleimenden Systemen eingesetzt wurde, darf vielmehr beo den sensiblen Fräsungen nicht zum Einsatz kommen.
Möglicherweise handelt es sich bei den von Dir beschriebenen Erscheinungsbildern um eine Beschädigung durch Unkenntnis (des Verlegers).
„Geschlagen“ werden sollte, um es hier mit Humor auszudrücken, in diesem Fall nicht das Mehrschichtparkett, sondern der Verleger …

Wennn denn die Tatsache zutreffen würde, dass die Elemente noch mit dem Schlagholz gefügt werden mussten, na, dann kann es sich auch nicht um ein Click-System, sondern vielmehr um zu verleimende Fußbodenelemente gehandelt haben.
Die aber werden auf dem Markt nur noch in untergeordneter Größenordnung gehandelt.
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Fazizt: mit scheint, es handelt sich bei den Aussagen des Verlegers eher um Abwehr- als um Sachargumente.
Wenn der Fußboden falsch (heißt: entgegen den Fachregeln) verlegt wurde, dann darf der Verleger nachbessern. Wie er das macht, bleibt ihm vorbehalten. Das Ergebnis muss halt dem entsprechen, was bei ordnungsgemäßer Ausführung zu erwarten ist.
Vermag er das nicht zu leisten, müssen weitere Überlegungen den Weg bereiten.
Dass er beispielsweise die Mehrkosten für breitere Sockelleisten trägt. Dies das Ergebnis eines Anlegens (probeweise, ohne Befestigung) mehr als „bescheiden“ aus, kann durchaus die Neuverlegung auf seine Kosten angesagt sein.
Aber das ist eine Entscheidung, die dem Auftraggeber (damit Dir) obliegt.
Die Sache sollte aber sachlich angegangen und auch gelöst werden.
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Gruß: Klaus