Ich habe in einer Wohnung Dehnungsgeräusche der Heizungsrohre welche sich durch tropf/klopfgeräusche äußern. Die Bewohner sind natürlich entsprechend genervt da es so laut ist, dass es sogar schon tagsüber stört. Nachts ist ruhiger Schlaf nicht möglich. Zur Beseitigung muss jetzt evtl. in 2 Räumen der Laminat entfert und der Fußboden geöffnet werden.
Sind die Maßnahmen die zur Beseitigung der Geräusche notwendig sind im Haftungsumfang der Gebäudeversicherung?
In der Gebäudeversicherung sind verschiedene Risiken versichert. Der Kunde muss nachweisen, dass es sich um einen Schaden handelt der versichert ist. Erst dann kommt je nach Schadenhöhe ein Schadenregulierer um sich vor Ort die Sache anzusehen.
Beispiel tropfende Wand im Badezimmer. Der Installateur kommt ortet unter Umständen mit einem Gerät den Schaden und macht die Wand auf. Dabei wird das defekte Leitungswasserrohr entdeckt. Der Versicherer kann nun entscheiden wie es weitergehen soll.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Die Maßnahmen die zur Beseitigung der Geräusche notwendig sind, sind im Haftungsumfang der Gebäudeversicherung nicht enthalten. Eine Gebäudeversicherung deckt in der Regel die Gefahren Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschaden ab.
Hierbei handelt es sich aber um keinen bestimmungswidrigen Austritt von Wasser und somit um keinen Leitungswasserschaden.
Hallo!
Dies kommt einzig auf die Ursache für diesen „Fehler“ an. Soweit sich Dehnungsgeräusche aufgrund eines Rohrbruches bilden wäre dessen Behebung und damit auch die Beseitigung der Klopfgeräusche mittelbar versichert. Sonst nicht, da „Klopfgeräusche in Rohrleitungen“ keine versicherte Gefahr darstellt. Vielleicht besteht ein Gewährleistungsanspruch gegen den Ersteller (Installateur) sofern die Voaussetzungen hierfür erfüllt sind?
in fast allen Gebäudeversicherung wird sowas nicht gedeckt sein. Dies ist ein stinknormaler Schaden anderer Art…
Die Leitungswasservers. zahlt bei „bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser“ oder „Rohrbruch“.