Hi
Angenommen jemand hat eine gute Idee für einen „Dekorations Gegenstand“ der besonderen Art. Eine andere Aufgabe hätte das Teil nicht, außer das es etwas ganz besonderes wäre.
Mit googeln wurde herausgefunden, das dieser bestimmte Artikel nicht zu erhalten ist. Das Grund Prinzip (2D oder 3D-Glas)ist vorhanden, das verwendete Thema aber nicht. Dieses Thema gibt es aus anderen Werkstoffen und mit anderer Herstellungstechnik. (Also geschnitzt, oder gezeichnet.)
Wie könnte man diese Idee zur Entwicklung schützen lassen, bevor man sich an einen Herzsteller wendet, der einem bei der Produktion helfen soll. Ggf. danach noch im „Schutz“ erweitern?
Im Internet gibt es unter anderem „designprotection.com“.
Nach der Beschreibung ist alles kostenlos, ganz sicher und easy.
Kann das wirklich so einfach sein, oder wie würde man richtig vorgehen?
Gruß Nino
Ich weiß die Antwort nicht aber …
… mich würde es auch interessieren, falls einen wirkungsvollen außerhalb des DPMA gibt (was ich mir jetzt aber so gar nicht vorstellen kann).
Schöne Grüße
Ann da Càva
Hallo Nino!
Es gibt eine Variante des Europäischen Geschmacksmusters, die durch Benutzung oder Veröffentlichung entsteht, auch ohne daß dafür eine Anmeldung beim Patentamt notwendig ist.
designprotection.com bietet die Möglichkeit, Designs (sogenannte Muster) zu veröffentlichen. Diese Internetplattform „schützt“ also nichts, sondern macht das Design lediglich öffentlich. Genausogut kannst das Design auch auf einer andere Webseite veröffentlicht werden, z.B. der eigenen.
Details zu dem Europäischen Geschmacksmuster gibt es hier:
http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/RCD/index.de.do
Details zum deutschen Geschmacksmuster hier:
http://dpma.de/geschmacksmuster/index.html
Um zu klären, ob für das beschrieben Produkt überhaupt ein Schutz möglich ist, sollte eine Besprechung mit einem Patentanwalt oder einem auf Patent-, Marken- und Musterschutz spezialisierter Rechtsanwalt erfolgen.
Viel Erfolg!
Andreas Schneider
Hallo Andreas,
Um zu klären, ob für das beschrieben Produkt überhaupt ein
Schutz möglich ist, sollte eine Besprechung mit einem
Patentanwalt oder einem auf Patent-, Marken- und Musterschutz
spezialisierter Rechtsanwalt erfolgen.
ich gehe Mal davon aus, daß eine diesbezügliche Beratung bei Dir sicherlich auch die EUR 70,- einer Anmeldung beim DPMA kosten würde. Somit wäre auch bei einer negativen Feststellung nicht wirklich Geld gespart. (Ja, das Geld wäre bei Dir, nicht beim DPMA.)
Wenn man die Anmeldung nicht selber vornehmen möchte mag das anders aussehen.
Gruß
osmodius
Servus osmodius!
Das Patentamt prüft weder, ob es das Muster bereits gibt, noch ob es überhaupt schutzfähig ist. Es trägt das Muster lediglich (ungeprüft) in das Register ein. Das Geschmacksmuster ist mit anderen Worten ein reines Registerrecht. Sehr viele der registrierten Muster sind nur „Scheinrechte“ und würden in einem Streifall wieder gelöscht werden.
Wenn man also nicht nur „einfach mal so“ ein Schutzrecht beim Patentamt anmelden möchte, weil man es „eben mal probieren will“, sondern tatsächlich eine Idee dahintersteckt, mit der man Geld verdienen will, lohnt sich daher die vorherige Beratung in jedem Fall.
Und ich befürchte, daß Du keinen seriösen Anwalt finden wirst, der für 70 EUR auch nur ansatzweise eine solche Beratung durchführt. Wenn dann noch eine Recherche gemacht werden soll, wird es mind. 500 EUR netto kosten.
Gruß
Andreas
Hi
Ich danke mal zuerst deiner Beschreibung.
Aber die Bedenken sind doch dann:
Dieses Gebrauchs-Muster muss doch zuerst anfertigen werden. Dafür muss aber eine fremde Firma beauftragt werden.
Die Idee und das Konzept wird doch dann dadurch aus der Hand gegeben.
Man bräuchte also schon vorher einen Schutz, oder nicht?
Würde eine detaillierte Beschreibung mit Skizze ausreichen?
Gruß Nino
Meine ausführliche Antwort hierauf wurde vermutlich gelöscht. Tut mir leid.
A.