Deko-Beleuchtung am Auto?

Ist es eigentlich erlaubt, an Pkw, Lkw etc. leuchtende oder gar blinkende Deko anzubringen? Für dieses Jahr ist es zwar schon zu spät, aber ich denke da an Weihnachtsschmuck im Autofenster (z.B. an einem der hinteren Seitenfenster).

Ist es eigentlich erlaubt, an Pkw, Lkw etc. leuchtende oder
gar blinkende Deko anzubringen? Für dieses Jahr ist es zwar
schon zu spät, aber ich denke da an Weihnachtsschmuck im
Autofenster (z.B. an einem der hinteren Seitenfenster).

Nein.

StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) 1 An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
2 Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
3 Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

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