Dekorieren der allgemeinen Hausfenster

Hallo,

darf eine Mieterin in einem modernen 12-Parteien-Haus die Fenster der Allgemeinräume (Treppenhaus), die Fenster zur Tiefgarage eigenmächtig dekorieren?

Die Mieterin klebt die Fenster voll mit Osterhasen-Abziehbildern, stellt Osterhasen auf die Fensterköpfe, die, wie die Weihnachtsdekoration monatelang dort stehenbleiben. Die Putzfrau, die von allen bezahlt wird, hat Probleme zu putzen. Und schön sieht es auch nicht aus.

Der Mehrzahl der anderen Mieter ist es egal, da sie beruflich viel unterwegs sind. Die restlichen 3 sprachen mit der Mieterin in Ruhe, daß sie bitte die Klebebilder entfernen soll. Nach sich nichts tat, entfernten sie die Klebebilder von den Fenstern. Sie fühlt sich im Recht und es wurden dann neue Klebe-Osterhasen-Bilder geklebt.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Gruß
Karin

Hallo,

darf eine Mieterin in einem modernen 12-Parteien-Haus die
Fenster der Allgemeinräume (Treppenhaus), die Fenster zur
Tiefgarage eigenmächtig dekorieren?

Nein !!

Die Mieterin klebt die Fenster voll mit
Osterhasen-Abziehbildern, stellt Osterhasen auf die
Fensterköpfe, die, wie die Weihnachtsdekoration monatelang
dort stehenbleiben. Die Putzfrau, die von allen bezahlt wird,
hat Probleme zu putzen. Und schön sieht es auch nicht aus.

Der Mehrzahl der anderen Mieter ist es egal, da sie beruflich
viel unterwegs sind. Die restlichen 3 sprachen mit der
Mieterin in Ruhe, daß sie bitte die Klebebilder entfernen
soll. Nach sich nichts tat, entfernten sie die Klebebilder von
den Fenstern. Sie fühlt sich im Recht und es wurden dann neue
Klebe-Osterhasen-Bilder geklebt.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Wie ja schon geschrieben, in den eigenen Wänden kann sie dekorieren, nicht jedoch ausserhalt der Wohnräume.

Schönen Tag noch.

Gruß
Karin

Hallo !

Ist in solchen Fällen nicht der Vermieter Ansprechpartner ?

Muss der sich nicht um die Zustände in seinem Haus kümmern ?

MfG
duck313

Mit Erlaubnis des vermieters darf sie das, mit dessen Duldung kann sie das.

Mit Erlaubnis des vermieters darf sie das, mit dessen Duldung
kann sie das.

Hallo,

Gemeinschaftseigentum, und Treppenhaus etc. ist Gemeinschaftseigentum darf auch nicht mit Zustimmung eines einzelnen Vermieters dekoriert werden, denn der einzelne Vermieter ist ja nicht Besitzer des gesamten Hauses mit 12 Wohnungen.

Schönen Tag noch.

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Hallo man-nehme-an,

denn der einzelne Vermieter ist ja nicht Besitzer des gesamten Hauses mit 12 Wohnungen.

wie kommst du auf die Idee dass es da mehrere Besitzer gibt? Ich konnte nirgendwo lesen dass es sich dabei um ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen handelt.

In der Ursprungsfrage war nie die Rede von „Gemeinschafts eigentum “, sondern nur die Rede von „Allgemein räume

Sollte es sich bei dem Haus tatsächlich um ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen von mehreren Eigentümern handeln, könnte deine Aussage richtig sein. Aber ohne das zu wissen, halte ich es nicht für richtig dies so darzustellen als wenn es eine feststehende Tatsache wäre.

Gruß Horst

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