Hallo, ich wäre sehr froh, wenn mir Jemand weiterhelfen könnte. Ich kaufte mir als junger Mann Mitte der 70er Jahre aus einem deutschen Waffenkatalog eine „frei zugängliche“ Dekowaffe, Karabiner aus dem 1. Weltkrieg oder davor mit geradem Kammerstängel, Lauf aufgebohrt und zum Teil verschwisst. Der Katalog (Waffenhändler) machte nie Angeben, daß diese „Waffe“ anzumelden sei. Ich war wegen einer anderen Angelegenheit bei der Waffenbehörde und erwähnte (wie ich jetzt weiß, unvorsichtigerweise) den Besitz einer Dekowaffe. Nun bedrängt mich die Dame, diese Dekowaffe vorzuführen und am besten abzugeben, da sie ja nicht beurteilen könnte, ob es sich wirklich im eine Dekowaffe handele. Die Dame hat leider wegen einer anderen Angelegenheit ein gelindes Druckmittel gegen mich in der Hand. Meine Frage: Handelt diese Dame willkürlich und wir kann ich mich wehren ?
Mit freundlichem Gruß