Dekra Profiling

Ich arbeite zur zeit in einer einrichtung der Dekra Akademie, mit mir wurde ein sogenanntes Profiling gemacht, da diese Akten private daten und persöhnliche umstände enthalten möchte ich wissen ob ich mir dieses „Profiling“ aushändigen lassen kann.
Die Dekra vermittelt auch an zeitarbietsfirmen und ich möchte nicht das solche daten an diese firmen weitergeleitet werden und auch nicht zum weiteren gebrauch genutzt werden.

Für sachliche antworten währe ich sehr dankbar.

Natürlich haben Sie zu allen von Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten vollen Zugriff. Rechtsgrundlage:

§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über

  1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
  2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
  3. den Zweck der Speicherung.

Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene über Herkunft und Empfänger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. In diesem Fall ist Auskunft über Herkunft und Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind.

(2) Der Betroffene kann von Stellen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zwecke der Auskunftserteilung speichern, Auskunft über seine personenbezogenen Daten verlangen, auch wenn sie weder in einer automatisierten Verarbeitung noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind. Auskunft über Herkunft und Empfänger kann der Betroffene nur verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.

(3) Die Auskunft wird schriftlich erteilt, soweit nicht wegen der besonderen Umstände eine andere Form der Auskunftserteilung angemessen ist.

(4) Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nicht, wenn der Betroffene nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7 nicht zu benachrichtigen ist.

(5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind.

(6) Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs persönlich Kenntnis über die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen.

Dieses Auskunftsrecht ist nach § 6 BDSG unabdingbar, d.h. es kann in keiner Weise irgendwie eingeschränkt werden.

Sie können mich gern zu ergänzenden Fragen anrufen!
mvr-datenschutz.de

Das heist ich könnte mir die Akte am ende der Massnahme aushändigen lassen um somit eine weitergabe der daten zu verhindern…

Sie haben Anspruch auf alle Informationen. Sie können eine Weitergabe i.d.R. unterbinden, Sie können auch Auskunft über Empfänger, Sachbearbeiter Ihrer Daten, Löschungsfristen usw. usw. verlangen.
Meine Telefonnummer: 02208-758 710

Das heist ich könnte mir die Akte am ende der Massnahme
aushändigen lassen um somit eine weitergabe der daten zu
verhindern…

Hallo Herr Engel,

Sie können sich schon die Unterlagen einsehen, soweit dies nicht zur Einschätzung Ihrer Arbeit bzw. des Arbeitsplatzes (wenn ich Sie richtig verstanden habe)notwendig ist. Besser ist, daß Sie explizit Untersagen (schriftlich), daß die persönlichen Daten an dritte weitergegeben werden. Mit den Daten über den Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber verfahren wie will.
Wenn Sie tiefergehende Informationen haben möchten (wo steht was) bitte ich Sie, mich persönlich anzuschreiben.

R.Schlegel
EDV-Sachverständiger - Datenschutzberater - IT-Support
[email protected]

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Wenn es um persönliche Daten geht,hat man immer das Recht,seine Daten einzusehen.Die Firma muss ja auch persönliche Daten von seinen Mitarbeitern haben und da ist so ein Profil rechtens.Allerdings kann man immer einen Auszug bzw. Kopie von seinen persönichen Daten die gespeichert wurden,verlangen.Seine persönliche Daten dürfen nicht weitergereicht werden ohne schriftliche Einverständnis.Hoffe das ich damit weiter helfen konnte.

Hallo Army Engel,

es tut mir leid, aber ich verstehe diese Anfrage nicht genau. Was ist Ihre Postion bei der DEKRA Akademie bzw. was ist die DEKRA Akademie? Wenn Sie das Profiling mitgemacht haben, dann sind das Ihre persönlichen Daten und die dürfen Sie selbstverständlich einsehen. Ferner dürfen Ihre persönlichen Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Daten, wie Wohnort, Bankverbindung, Geburtstag etc. sind allerdings Angaben, die Sie Ihrem Arbeitgeber freiwillig liefern, da man diese z.B. zur Gehaltsabwicklung braucht. Aber was hat das mit Zeitarbeitsfirmen zu tun?

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Hallo Army Engel,

danke für die Anfrage. Zunächst muss man wissen, alle erhobenen personenbezogenen Daten können jederzeit von der betroffenen Person eingesehen werden. Wurde ein „Profiling“ durchgeführt haben Sie also das Recht: 1. Der Einsichtnahme. 2. Sperrvermerke einbauen zu lassen (also z.B. keine Weitergabe der Daten an Leasingfirmen). 3. Die Löschung einzelner oder aller Daten zu verlangen die nicht für ein Arbeitsverhältnis oder zur Erfüllung eines anderen Vertrages benötigt werden. Ich hoffe ich konnte helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Baltzer

Hallo, schau doch bitte mal im Internet unter „Datenschutzgesetze“ nach; das hilft dir sicher weiter! VG