Guten Morgen,
angenommen:
Einem Mann geht es so schlecht, dass dieser in ein Krankenhaus muss. Aufgrund eines sehr schlechten Allgemeinzustandes und einer Vigilanzminderung kommt er auf ein Intensivstation, wo er einige Tage beatmet werden muss und nicht bei Bewusstsein ist.
Er bekommt einen Blasenverweilkatheter und wird intensivmedizinisch versorgt.
Nach einigen Tagen wird er von der Beatmung wieder abgenommen und wird in ein anderes Krankenhaus verlegt zur weiteren Behandlung.
Dort wird bei der Aufnahme der Pfleger ein Dekubitus Grad III (mit Taschenbildung und Entzündung) am Steiss, sowie ein Dekubits Grad II - III an der Oberschenkelinnenseite festgestellt, der offensichtlich durch den darunterliegenden Katheterschlauch entstanden ist (der Katheterschlauch gehört normalerweise ÜBER dem Oberschenkel, damit das Bein nicht auf dem Schlauch lastet.
Man könnte argumentieren, dass der Patient aufgrund der Grunderkrankung nicht gedreht werden durfte und somit ein Dekubitus in Kauf genommen werden musste. Aber was ist mit der Verletzung am Oberschenkel?
Könnte der Patient eventuell Regressansprüche geltend machen, da es sich ja um einen Pflegefehler handelt?
GDA