Dekubitus im Krankenhaus - Körperverletzung?

Guten Morgen,

angenommen:

Einem Mann geht es so schlecht, dass dieser in ein Krankenhaus muss. Aufgrund eines sehr schlechten Allgemeinzustandes und einer Vigilanzminderung kommt er auf ein Intensivstation, wo er einige Tage beatmet werden muss und nicht bei Bewusstsein ist.

Er bekommt einen Blasenverweilkatheter und wird intensivmedizinisch versorgt.
Nach einigen Tagen wird er von der Beatmung wieder abgenommen und wird in ein anderes Krankenhaus verlegt zur weiteren Behandlung.

Dort wird bei der Aufnahme der Pfleger ein Dekubitus Grad III (mit Taschenbildung und Entzündung) am Steiss, sowie ein Dekubits Grad II - III an der Oberschenkelinnenseite festgestellt, der offensichtlich durch den darunterliegenden Katheterschlauch entstanden ist (der Katheterschlauch gehört normalerweise ÜBER dem Oberschenkel, damit das Bein nicht auf dem Schlauch lastet.

Man könnte argumentieren, dass der Patient aufgrund der Grunderkrankung nicht gedreht werden durfte und somit ein Dekubitus in Kauf genommen werden musste. Aber was ist mit der Verletzung am Oberschenkel?
Könnte der Patient eventuell Regressansprüche geltend machen, da es sich ja um einen Pflegefehler handelt?

GDA

Hi,
in deinem hypothetischen Fall sieht es so aus:
Als erstes muss festgestellt werden ob eine Pflegeplanung erfolgt ist und ob die pflegerischen Massnahmen durchgeführt wurden --> Pflegedokumentation der Intensivstation.
Dann wäre interessant warum der Patient nicht gedreht werden durfte und ob diese Begründung überhaupt zutrifft.
Wenn ein Patient nur minimal bewegt werden darf ist das eine klare Indikation für ein Luftbett oder eine Extra-Weichlagerungsmatratze.
Wichtig ist auch ob die Dekubiti im Verlegungsbericht erwähnt wurden.

Wenn man den Eindruck hat dass ein massiver Pflegefehler passiert kann man sich an den MDK und an die Krankenkasse wenden. Rechtliche Schritte sind nur zusammen mit einem spezialisierten Anwalt sinnvoll.

viele Grüße
Susanne