Delegation v. Aufgaben an jeden Mitarb. möglich?

Hallo allerseits,
in einer stationären Wohneinrichtung gibt es eine Heimleitung (mit entsprechender Qualifikation) sowie eine Wohnbereichskoordinatorin (WBK)(entspricht einer Pflegedienstleitung im Altenheimbereich und hat auch die entspr. Ausbildung). Aufgaben sind folgendermassen verteilt: Heimleitung: administrative Aufgaben i.S.der Sicherung von Qualität und ökonomischen Belangen, Mitarbeiterführung und alles was eben so dazu gehört (40h/ Woche), WBK: 20h/Woche Betreuung der Bewohner, 20h/Woche „übergeordnete“ Aufgaben, d.h. Dienstplangestaltung, Stellvertretung der Heimleitung u.a.
Situation: WBK fällt langfristig krankheitsbedingt aus.
Es gibt im Team einen Mitarbeiter Y, welcher die Ausbildung zum Pflegedienstleiter hat, dieser ist aber nicht „die erste Wahl“ der Heimleitung, um die WBK zu ersetzen. Eine Mitarbeiterin Z, welcher die Heimleitung vertraut, wird mit der Dienstplangestaltung betraut und macht das auch recht gut.
Frage: Gibt es eine „Verpflichtung“, den eigentlich „besser“ ausgebildeten Mitarbeiter Y als Ersatz für die WBK einzusetzen oder können die Aufgaben der WBK an jede x-beliebige Mitarbeiterin übertragen werden? Kann der Mitarbeiter Y gegen die Delegation der verantwortungsvollen Aufgaben an Mitarbeiterin Z in irgendeiner Art und Weise vorgehen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!!!
LG

Hallo

Solange die kommissarisch eingesetzte WBK alle gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen für das Ausfüllen dieser Stelle besitzt, ist das Vorgehen des AG nicht zu beanstanden. Und selbst, wenn nicht, könnte Herr Y höchstens erreichen, daß Frau Z diese Aufgaben zukünftig nicht mehr übernimmt. Er könnte nicht erreichen, daß er der Begünstigte ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
danke für die Antwort- wenn ich das richtig verstehe, kann die Heimleitung für Aufgaben die keiner expliziten Zusatzausbildung bedürfen (z.B. Dienstplan schreiben) die Mitarbeiterin ihres Vertrauens einsetzen und der „besser ausgebildete“ Kollege kann dagegen nicht vorgehen?!Die Verantwortung für evtl. auftretende Fehler trägt hierbei, denke ich, ja sowieso die delegierende Heimleitung, oder?!
Liebe Grüße…

Hallo

Hwenn ich das richtig verstehe, kann die
Heimleitung für Aufgaben die keiner expliziten
Zusatzausbildung bedürfen (z.B. Dienstplan schreiben) die
Mitarbeiterin ihres Vertrauens einsetzen und der „besser
ausgebildete“ Kollege kann dagegen nicht vorgehen?!

Korrekt.

Die Verantwortung für evtl. auftretende Fehler trägt hierbei,
denke ich, ja sowieso die delegierende Heimleitung, oder?!

Kommt auf den Fehler und den Grad des Verschuldens des AN an. Auch der AN muß nicht zwingend verantwortungsfrei ausgehen…

Gruß,
LeoLo

Danke Dir,
hast mir sehr geholfen!
Schönen Tag noch…