Wie nennt man es, wenn ein Rechtsanwalt die Notlage eines Mandanten ausnutzt? Wie ist der juristische Fachbegriff dafür? Gibt es dazu einen Paragraphen im Strafgesetzbuch?
Hoffentlich ist das einwenig verständlich ausgedrückt, falls Fragen sind, Bitte fragen.
in den meisten Fällen nutzt ein Rechtsanwalt die Notlage des Mandanten aus… dafür bekommt er sogar Geld vom Mandanten. Gäbe es keine Notlage, bräuchte der Mandant keinen Anwalt.
Der Begriff dafür ist „rechtmäßiges Einkommen“.