Hallo zusammen,
ich frage für meine Freundin die die Begriffe für die Prüfung erklären muss aber es mit Jura nicht so hat. Ich ebenfalls nicht 
Also wonach ich hier gerne Fragen würde ist, was Deliktfähigkeit ist. Speziell geht es um Geistige Behinderung.
Also so wie es im Gesetzestext erklärt ist, kann ich irgendwie das ganze nur als „Tat“-Fähig übersetzen, denke aber da hängt doch noch mehr dran, oder?
Und dann wollte ich noch wissen was „Strafmündigkeit“ ist? Steht im BGB, aber weiss nicht mehr welcher § das ist. Kann mir das einer von euch erklären, so das es auch ein normalsterblicher kapiert 
ganz lieben Gruss und Danke an euch
Ron