Deliktsfähigkeit

Mein Sohn (4) hat während des Spielens im Kindrgarten den Pullover eines anderen Kindes beschädigt. (sie haben Dinosaurier gespielt und er hat in den Pullover gebissen, welcher darauf hin Schaden genommen hat) Jetzt will die Mutter den Pullover ersetzt haben. Normal ist mein Sohn nicht deliktfähig und wir auch nicht haftbar, zumal wir ihm sagen, dass er nicht beißen soll. Wie schaut es mit der Billigkeitshaftung aus? Oder müssen wir doch zahlen?

Danke

Hallo!

was ist denn mit der Haftung der Aufsichtsführenden Person in der Kita ?

Billigkeitshaftung käme jedenfalls prinzipiell in Betracht. Siehe hier :

http://dejure.org/gesetze/BGB/829.html

Hat man denn keine Privat-Haftpflicht, die diese Haftung freiwillig für deliktsunfähige Kinder übernimmt ?

MfG
duck313

Hallo,
wenn man keine Haftpflichtversicherung hat, die auch für deliktunfähige Kinder zahlt, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
a) man bezieht sich gegenüber den anderen Eltern auf die Deliktunfähigkeit und zahlt nicht
b) „um des lieben Friedens Willen“ zahlt man halt einen angemessenen Betrag für den Pullover (und hofft, dass der nicht aus Prestigegründen von Armani war)

Die Aufsichtspersonen des Kindergartens würden nur dann haften, wenn sie aus eigenem Verschulden die Aufsichtspflicht verletzt haben. Und da man Kinder auch mal allein spielen lassen muss, dürfte da ein Nachteil schwer fallen.

Gruß
HaWeThie