Deliktvorwurf ohne Opfer

Hallo zusammen,

mich interessiert Eure Meinung zu folgender nicht unverfänglichen Ausgangslage:

Die Polizei ermittelt schriftlich gegen A und konfrontiert A mit der Beschuldigung des B, durch A eine körperliche Verletzung und eine Sachbeschädigung erlitten zu haben. Die Anhörung enthält weder Angaben zur Art der Körperverletzung noch zur Art der Sachbeschädigung.

A erwägt, sich vorerst schriftlich auf die klare Feststellung des ermittelnden Beamten zu beziehen, der vor Ort während der Ermittlung noch eine völlig gegenteilige Feststellung traf, statt sich zum dem recht nebulösem Vorwurf zu äußern.

Mit Erfolg?

Schöne Grüße _ mki _

Die Polizei ermittelt schriftlich gegen A

die polizei ermittelt sicherlich nicht schriftlich.

und konfrontiert A
mit der Beschuldigung des B, durch A eine körperliche
Verletzung und eine Sachbeschädigung erlitten zu haben. Die
Anhörung enthält weder Angaben zur Art der Körperverletzung
noch zur Art der Sachbeschädigung.

die polizei muss ihre erkenntnisse dem beschuldigten gegenüber nicht offenlegen.

A erwägt, sich vorerst schriftlich auf die klare Feststellung
des ermittelnden Beamten zu beziehen, der vor Ort während der
Ermittlung noch eine völlig gegenteilige Feststellung traf,
statt sich zum dem recht nebulösem Vorwurf zu äußern.

Mit Erfolg?

wird sich zeigen…

Hallo,

Mit Erfolg?

welchen Erfolg erwartest Du?

Gruß

S.J.

Guten Morgen!

Mit Erfolg?

Auf die vorgeschlagene Weise lässt sich eine Prognose unmöglich treffen. Es ist vollkommen egal, was der Polizeibeamte irgendwann irgendwo schwadroniert hat, entscheidend ist nur, was in der Ermittlungsakte steht. Erst wenn man deren Inhalt kennt, kann man entscheiden, was und wieviel man zum Tatvorwurf sagt.