Hallo,
Frau X fährt mir Ihrer recht alten Mutter zum Einkaufen und stellt sich mit Ihrem Passat (neues Modell) erst mal auf den Parkplatz.
Frau X und die Mutter von Frau X steigen aus. Rechts daneben steht ein Golf2 (breite Reifen, sehr tief). Der Beifahrer des Golfs sitzt im Auto und wartet auf den Fahrer. Der Fahrer steht hinter + zwischen den beiden Fahrzeugen und wartet, bis die Mutter von Frau X ausgestiegen ist.
Anschliessend steigt dieser ein und fährt weg.
Als Frau X und deren Mutter vom Einkauf zurückkommen stehen die beide jungen Herren wieder da und behaupten, das die Mutter von Frau X die Tür gegen den Golf geschlagen hat und als Folge dessen eine Delle in der Fahrertür entstanden sei. (etwa so gross wie ein 50Cent Stück, aber nicht besonders tief)
Daraufhin wurden erst einmal Adressen und Telefonnummern ausgetauscht.
Frau X sagt den beiden Herren, dass sie später noch mit ihrem Ehemann vorbei kommen möchte um sich das ganze mal anzusehen.
Folgendes wurde dabei festgestellt:
- Am Passat befinden sich keinerlei Spuren.
- Die Delle ist auf der selben Höhe wie der Kontaktpunkt zwischen den beiden Türen.
- Da der Golf deutlich kürzer ist müsste dieser etwa 1,5 Meter vom Randstein entfernt geparkt gewesen sein, damit der Schaden an der Tür entstehen hätte können.
Schlussfolgerung:
Die Aussage der beiden Herren ist möglich bis warscheinlich. Da aber die Mutter von Frau x keine Aussage dazu machen kann bleiben einige Zweifel.
Nichtsdestotrotz wird der entstandene Schaden beglichen.
Meine Frage betrifft jetzt den Betrag der erstattet werden muss.
Der Fahrer des Golfs meinte, das es sich hier um eine Sonderlackierung handelt, die er erst frisch machen hat lassen und 2700EUR gekostet hat.
Kann er jetzt eine komplette Lackierung seines Fahrzeigs verlangen, oder nur eine Ausbesserung und Lackierung der Tür oder eine Ausbesserung der Delle und Lackierung der entsprechenden Stelle?
Vielen Dank!
Hallo,
Kann er jetzt eine komplette Lackierung seines Fahrzeigs
verlangen, oder nur eine Ausbesserung und Lackierung der Tür
oder eine Ausbesserung der Delle und Lackierung der
entsprechenden Stelle?
Das vorherige hätte ich gern kommentiert, ist aber wohl sinnlos.
Bei dem geforderten Betrag würde ich zu meinem KFZ-Sachverständigen gehen und von dem ein Gutachten anfertigen lassen.
Die Mehrkosten fallen kaum in’s Gewicht und die gezahlte Summe entspricht dem Schaden. Ein paar weitere Tipps hat ‚meiner‘ dann auch noch. (Ist ein Ein-Mann-Betrieb, der sich Zeit für seine Kunden nimmt. …)
cu Rainer
Hallo Christian,
die Sache kommt mir ziemlich seltsam vor, ich möchte fast behaupten getürkt.
Wenn der Fahrer hinter den Fahrzeugen steht und zuschaut, wie die Tür geöffnet wird, sollte er eigentlich sehen, ob die Tür seinen Wagen berührt.
Wenn die Tür so gegen den Wagen geschlagen wird, dass eine Delle entsteht, egal wie gross, würde der Beifahrer im Wagen den Stoss bemerken. Es sei denn, die Tür wurde langsam geöffnet und in das Blech gedrückt, bzw. drückte sich in das Blech, als der Wagen beim Aussteigen aus der Federung kam.
Die Golfpiloten bemerken die Delle rein zufällig einige Minuten nach dem Wegfahren? Entweder man sieht es gleich oder erst Stunden später.
An der Türkante Deines Wagens sollten zumindest Spuren erkennbar sein.
Lass die ganze Sache mal von einem Sachverständigen untersuchen!
Mein Nachbar hatte mal ein ähnliches Erlebnis, als er beim Ausparken das Blinkerglas eines Wagens, der ihn zugeparkt hatte, erwischte. Es wurden Adressen ausgetauscht und der Nachbar erklärte sich natürlich bereit, den Schaden zu ersetzen. Die Rechnung über etwa 3000,- DM hat ihn nicht gefreut. Ein Gutachter stellte dann fest, dass der Schaden an dem anderen Fahrzeug (Blinkerglas kaputt, Kotflügel eingedrückt, Frontverkleidung beschädigt) nicht vom Wagen des Nachbarn stammen konnte. Da hat jemand versucht seine Schrottlaube auf Kosten anderer zu renovieren.
Ich befürchte, dass es in Deinem Fall auch so sein könnte. Wenn Ihr die Delle aber wirklich verursacht habt, müsst Ihr aber schon dafür aufkommen, egal ob 2 Euro oder 2000.
Gruss
kumise
Sorry,
man sollte nachts keine Beiträge schreiben, wenn man die Frage nicht richtig gelesen hat.
Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz seines Schadens. Wenn der Schaden nur durch eine Ganzlackierung zu beheben ist, muss es wohl eine Ganzlackierung sein (was ich nicht glaube).
Herr X sollte die Sache seiner Versicherung melden, weil der Schaden durch die Kfz-Haftpflicht gedeckt ist.
Die Versicherung wird sich der Sache dann annehmen und einen eigenen Gutachter schicken, der beurteilt, wie hoch der Schaden überhaupt ist und ob überhaupt ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt.
Um den höheren Beitrag durch Rückstufung zu vermeiden, kann sich Herr X dann überlegen ob er der Versicherung die Kosten aus eigener Tasche zurückzahlt oder die schlechtere Schadensfreiheitsklasse nimmt (ist ein simples Rechenspiel)
Gruss
kumise
Nochmal Entschuldigung für den unqualifizierten Müll, den ich vorher geschrieben hatte ;-(
ähnliche Situation - was würdet ihr unternehmen?
Hallo zusammen,
wir haben bei uns im Hof eine ähnliche Situation. Die neben uns parkende Nachbarin hat ein silbernes Auto, parkt auch immer auf der gleichen Höhe. Neulich konnten wir beobachten wie sie ohne Rücksicht auf das Auto nebenab ausstieg - Dotzer (hörbarer Anschlag) war bis in den ersten Stock am Fenster zu hören. Wir haben uns also sofort unser Auto angesehen (2 Wochen in unserem Besitz - gebraucht ohne diese auffällige Delle gekauft) - es war eine ca 10 Centmünzen große Delle mit silberner Lackspur zu sehen… - Als wir die Nachbarin zur Rede stellten, meinte sie, die Delle wäre schon gewesen??? - hat in dem Fall auch wirklich nicht auf das Öffnen ihrer Türe gepasst, sie hat an diesem Tag nur einen Kratzer in der Plastikverkleidung hinterlassen.
Macht es Sinn etwas zu unternehmen? Wenn ja welcher Weg ist der günstigste?
Vielen Dank für die Informationen und Antworten
Gruß
Carmen
Hi Christian,
Kann er jetzt eine komplette Lackierung seines Fahrzeigs
verlangen, oder nur eine Ausbesserung und Lackierung der Tür
oder eine Ausbesserung der Delle und Lackierung der
entsprechenden Stelle?
Kommt sehr auf die Lackierung an. Es gibt z.B. sog. Flipflop-Lack (der ändert je nach Blickwinkel seine Farbe), den kann man tatsächlich nicht ausbessern sondern nur den Wagen komplett neu lackieren.
Grüßle
Frank K.
Wichtig bei der eigenen Versicherung die Anspruchstellung melden mit dem Verdacht des Betruges verknüpft.
So eine Sache hört man, ein Zeuge im Aute der als die Sache entstand wird sich unangenehme Fragen stellen lassen müssen.
Und ab zu Polizei Strafanzeige wegen Verdacht des versuchten Betruges
§23/263StGB
Johannes.
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