Hallo, sei gegrüßt,
da ich nur von meinen privaten handwerklichen Fähigkeiten eine Einschätzung geben kann, denke ich werde ich sicher preistechnisch nicht richtig liegen.
Aber mal zum Grundsatz der Beschädigung durch beauftragte Dritte. Wenn das Möbelhaus dir Gegenstände im Auftrag anliefert und aufstellt, sind Beschädigungen, die durch diese Aktion entstehen grundsätzlich ein haftbarer Schaden, der vom Möbelhaus beglichen werden muss.
Die normale Reihenfolge sieht so aus:
Die Beschädigung ist vom Dienstleister des Möbelhauses aufgenommen (Montagebericht mit der Beschreibung des Schadens), dieser wird von dir der ordnunghalber gegengezeichnet. Dann rufst du das Möbelhaus an und fragst, ob du einen Möbeltischler deiner Wahl zur Begutachtung und Reparaturangebot heranziehen darfst. Wenn ja, dann erhälst du einen Kostenvoranschlag, den du dem Möbelhaus zur Freigabe vorlegst. Normalerweise reichst du nach erledigter Reparatur die Rechnung an das Möbelhaus weiter oder der Möbeltischler schreibt die Rechnung direkt an das Möbelhaus.
So und nun meine persönliche Einschätzung zur Kostensituation:
Vorausgesetzt die Handwerkerstunde kostet 49 Euro,
dann werden für die Arbeiten Ausschleifen der Schadstelle, das Füllen der Schadstelle sowie das weitere komplette Oberflächen anschleifen des Türrahmens ca. 2 Stunden Aufwand benötigt. Dann kommt nach dem finalen Glätten die Oberflächenlasur nach Vorgabe des vorhandenen Farbtones. Das nimmt dann noch mal 1 Stunde in Anspruch. Für die Materialien werden ca. 50-70 Euro fällig zzgl. der Wegekosten (0,70 Euro pro Anfahrtkilometer und Fahrtzeit für die Anfahrt von X). Es kann es auch sein, das ist nicht unüblich, dass Werkzeugvorhaltekosten von 10-15 Euro veranschlagt werden.
So ich hoffe ich habe durch meine Ausführung nicht für Verwirrung gesorgt. Ich wünsche viel Erfolg bei der Reparaturaktion.
Gruß
quickoetzi