Delle in Badewanne

Hallo,

angenommen, ein Mieter verursacht eine Delle (Farbe der Email platzt ab) am Badewannenrand. Die Wanne ist etwa 8 bis 10 Jahre alt.
Die Mieter wohnen seit 3,5 Jahren in der Wohnung und im Mietvertrag steht die übliche Floskel mit den Schönheitsreparaturen alle xy Jahre.

Ist der Mieter verpflichtet diese Delle professionell ausbessern zu lassen oder kann der die Delle auch selbst ausbessern. Wie er das machen könnte, hat er bereits im Brett „Handwerk“ erfahren und er wird sich im Baumarkt erkundigen. Das sieht natürlich nicht so schön aus, wie professionell gemacht…

Kann der Mieter beim Auszug Probleme bekommen, wenn er die Delle selbst ausgebessert hat?
MUSS er das irgendwo melden (Vermieter, Versicherung)?

Gruß
Tato

Hi Tato,

sowas fällt nicht uner Schönheitsreparaturen.

MUSS er das irgendwo melden (Vermieter, Versicherung)?

Nein - bei der Versicherung eh nur, wenn sie für den Schaden eintreten muss. Bei Mietsachen eher unwahrscheinlich, schau mal im Kleingedruckten nach.

Bessere den Schaden aus, so gut du kannst. Solltest Du nach länger dort wohnen, dann könnte nach Ablauf der Mietzeit schlimmstenfalls über den Restwert der Wanne diskutiert werden.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

MUSS er das irgendwo melden (Vermieter, Versicherung)?

Nein - bei der Versicherung eh nur, wenn sie für den Schaden
eintreten muss. Bei Mietsachen eher unwahrscheinlich, schau
mal im Kleingedruckten nach.

Im Heimwerker-Brett meinte man, das wäre ein Schaden an der Mietschae und ich muss ihm den Vermieter melden. Ebenso wurde geraten, es der Hausratversicherung zu melden und die Kosten übernehmen zu lassen. Da aber eine Selbstbeteiligung eingetragen ist, lohnt sich das nicht wirklich.
Daher war ich verunsichert, was ich jetzt tun muss und was dies für Folgen haben kann.

Gruß
Tato

Hi Tato,

Im Heimwerker-Brett meinte man, das wäre ein Schaden an der
Mietschae und ich muss ihm den Vermieter melden.

da könnten wir tagelang diskutieren (ich vermiete selbst). Wenn Du mir den Schaden meldest, bestehe ich auf einer fachgerechten Reparatur. Wenn nicht, bemerke ich den Fehler vielleicht erst in 10 Jahren, dann ist eh eine neue Wanne fällig bzw. die alte nichts nehr wert.

Ebenso wurde geraten, es der Hausratversicherung zu melden

kannst Du, lohnt sich aber meist nicht wegen der Sebstbeteiligung oder weil das Risiko gar nicht gedeckt ist. Hausrat sowieso nicht, weil es nicht Deine Wanne ist, HaftpflichtSchaden nicht, weil Mietsachen meist ausgeschlossen sind. Nochmal: Police lesen, Vertreter anrufen.

Gruß Ralf

Das Kleingedruckte…
§ 536c BGB
Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.

(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. …

Wenn der Mieter also nicht meldet, sondern überpinselt, sich dadurch aber der Schaden verschlimmert, dann Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter.

Hi E.,

§ 536c BGB

Du hast ja so recht. Du hast ja so recht. Du hast ja so recht. Interessiert nur keine Sau, oder glaubst Du, dass irgendwer wegen 150 Euro Schaden vor Gericht zieht?

Wenn der Mieter also nicht meldet, sondern überpinselt, sich
dadurch aber der Schaden verschlimmert, dann
Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter.

Dummes Zeug, der Anspruch ist immer gegeben.

Gruß Ralf

Hi Ralf,

also ich hab das so verstanden, dass wenn beispielsweise die Badewanne durchrosten würde, also durch Nichtmelden des kleinen Schadens ein größerer enstehen würde (worst case Badewanne läuft aus-> Wasserschaden) dieser dann auch dem Mieter angelastet werden kann, weil er den Vermieter ob des kleinen Schadens nicht informiert hat, somit nicht zur Minimierung beigetragen hat.

Gruß
Maja

Hi

Du hast ja so recht. Du hast ja so recht. Du hast ja so recht.
Interessiert nur keine Sau, oder glaubst Du, dass irgendwer
wegen 150 Euro Schaden vor Gericht zieht?

Aufgrund so mancher Threads im Brett „online-Auktionen“, wo es um die Riesensummen von ein paar Euros für Porto geht, würde ich nicht darauf wetten, daß wegen 150 Euro nicht vor Gericht gegangen wird.
Manche Menschen scheinen wegen jedem Sch*** Anlaß vor Gericht ziehen zu wollen.

Gruß
Edith

Moin, Maja,

mir geht es nicht ums Prinzip, sondern um den konkreten Fall. Die Macke im Email sitzt oben auf der Kante, da wird wohl kaum Wasser auslaufen.

Gruß Ralf

Moin, Edith,

Manche Menschen scheinen wegen jedem Sch*** Anlaß vor
Gericht ziehen zu wollen.

das ist der Segen der Rechtsschutzversicherungen - Hirn ausschalten, Anwalt losschicken. Wie ich das gerade schreibe, kommt’s mir fast so vor, als wäre das Eins.

Gruß Ralf

Zunächst einmal zur Delle. Der Schaden ist zu melden. Ich habe auch Mieter, dort hat die Haftpflichtversicherung den Schaden übernommen. Es ist also zu prüfen, ob diese zahlt. Nicht gleich diese Möglichkeit verneinen.

Hi
was ist mit folgeschäden?

Beispiel: Wanne wird unsachgemäss „repariert“ und rostet (durch), wegen dem Pfusch also komplett ersetzt werden? Wenn es eine hochwertige Eingebaute ist, kommen dann die De-Montage- und Montagekosten dazu…, oder wegen der Durchrostung kommen noch ev.verdeckte Wasserschäden dazu?

HH