Delle in Mercedes Vito, zahlt meine Haftpflicht?

Hallo Zusammen,
ich habe gestern eine Delle in das Dach von einem Mercedes Vito gemacht. Laut verschiedenen Lack- & Beulendoktoren kostet die Reparatur round about 400€ - daher würde ich das gerne an meine private Haftpflichtversicherung geben.

Der Vito stand bei meinem Bruder vorm Haus wo er, zusammen mit einem Kumpel dem der Vito gehört, vorher ein paar Dinge entladen hat. Ich habe ungeschickterweise eine im Vito verbliebende Kleiderstange umgestoßen, die Stange hat sich zwischen Fahrzeugboden und Dach verkeilt, beim Versuch die Stange wieder aufrecht hinzustellen ist das Malheur dann passiert…

Habe ich eine Chance das meine Haftplficht hier einspringt oder muss ich das aus eigener Tasche zahlen?

Danke euch und ein schönes Wochenende

Ob deine Haftpflicht dies übernimmt, hängt von der Qualität des Tarifs ab. Grundsätzlich ist ein solcher Schaden ausgeschlossen.
Frage also den Vermittler / Betreuer des Vertrags; in Ermangelung eines solchen den Versicherer selbst.

Wenn künftig mal eine (Haftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

kommt auf den HV-Verttrag an - am besten wahrheitsgemäß mit dem Versicherer sprechen.
mfG
Doc

Hallo,

die Privathaftpflichtversicherung schließt grundsätzlich Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fahrzeuges entstehen aus. Hierzu ist grundsätzlich auch das Be- und Entladen eines Fahrzeuges zu rechnen. D.h. die Privathaftpflichtversicherung wird hierfür keine Deckung gewähren.

Hinzu kommt, dass, sollten Sie hier unentgeltlich jemandem geholfen habe, ein Anspruch nach dem Schadenersatzrecht grundsätzlich nicht besteht. D.h. der Versicherer würde hier - im Falle der Deckung - den Anspruch für Sie abwehren.

Viele Grüße
NB

Versuch macht klug. Kommt auch auf die Bedingungen an.

Da dies beim Be- und Entladen geschehen ist, besteht durch die private Haftpflichtversicherung kein Leistungsanspruch.