Was passiert, wenn man seinem Kind keinen Namen gibt? Mal abgesehen von Geldstrafen, kann das Standesamt dann einen bestimmen, wenn die Eltern sich nicht entscheiden können oder wollen?
Was passiert, wenn man seinem Kind keinen Namen gibt? Mal
abgesehen von Geldstrafen, kann das Standesamt dann einen
bestimmen, wenn die Eltern sich nicht entscheiden können oder
wollen?
Wenn ich das aktuelle Personenstandgesetz richtig lese, dann kann ein Amtsgericht eine Eintragung anordnen.
Gruß,
Malte
Wenn ich das aktuelle Personenstandgesetz richtig lese, dann
kann ein Amtsgericht eine Eintragung anordnen.
Hallo Malte,
ja und? Aber wenn ich mich total weigern würde? Würde dann die Standesbeamtin einfach das Buch aufschlagen und einen Namen aussuchen?
Oder trägt man dann einfach Namenlos Müller ein?
Gruß
lulea
Gruß,
Malte
Wenn ich das aktuelle Personenstandgesetz richtig lese, dann
kann ein Amtsgericht eine Eintragung anordnen.
ja und? Aber wenn ich mich total weigern würde? Würde dann die
Standesbeamtin einfach das Buch aufschlagen und einen Namen
aussuchen?
Oder trägt man dann einfach Namenlos Müller ein?
Das habe ich so konkret im PStG nicht gefunden. Was da aber steht, sind zwei Dinge:
- Bei Findelkindern vergibt die zuständige Verwaltungsbehörde einen Namen.
- Die zuständige Gerichtsbarkeit kann Eintragungen und Änderungen anordnen.
In Kombination schließe ich daraus, daß im Zweifel tatsächlich $jemand (Standesbeamte o.ä.) auf Weisung eines Gerichtes einen Namen nach eigener Wahl vergeben würde. Aber wie gesagt - so explizit steht das da nicht, und auch in der Personenstandsverordnung finde ich nichts dazu.
Gruß,
Malte
In Kombination schließe ich daraus, daß im Zweifel tatsächlich
$jemand (Standesbeamte o.ä.) auf Weisung eines Gerichtes einen
Namen nach eigener Wahl vergeben würde. Aber wie gesagt - so
explizit steht das da nicht, und auch in der
Personenstandsverordnung finde ich nichts dazu.
Ich hab mal von den Fall gehört, da wollten die Eltern das Kind Kim (glaube ich nennen) und der Standesbeamte hat das verweigert.
So ist das Kind heute schon fast vier oder fünf und hat immer noch keinen Namen, weil der Rechtsstreit immer noch anhält.
Aber du hast sicher Recht. Kommt halt drauf an, welchen Richter und Anwalt man hat.
Danke für deine Antwort.
Gruß
Gruß,
Malte
Hallo,
So ist das Kind heute schon fast vier oder fünf und hat immer
noch keinen Namen, weil der Rechtsstreit immer noch anhält.
Durch einen anderen Thread hier bin ich jetzt noch auf die Frage gekommen, ob man für das Kind dann einen Reisepaß beantragen kann und was da drin stünde.
Cu Rene