Dem Mieter obliegt - ist das eine rechtskräftig?

Hallo, in meinem Mietvertrag (Gewerbe) steht: „Dem Mieter obliegt, folgende Versicherungen abzuschließen …“ Bin ich mit dem obliegt tatsächlich dazu verpflichtet? Droht mir die Kündigung, wenn ich diese Versicherungen nicht abschließe?

Vielen Dank für Antworten!

Hallo Zwergenmus,

ein häufiger anzutreffender Tatbestand, daß Mietverträge dem Mieter den Abschluß entweder von Inhaltsversicherungen zum Schutz eigener gelagerter Gegenstände / Werte auferlegen oder anderer dem Gebäudeschutz dienender Versicherungen, die der Versicherungsbestand des Vermieters nicht abdeckt.

Wenn Sie eine Rechtsauskunft benötigen, müssen Sie einen Anwalt bemühen.

Gängige Praxis, die mir bekannt ist, sieht so aus, daß aus diversen Gründen, die nicht näher zu beleuchten sind, der Vollzug des Abschlusses der gewünschten Versicherung beim Mieter durch die Hausverwaltung nicht weiter verfolgt wird.

Ob der Hausverwaltung durch diese Unterlassung eine Mitbeteiligung an einem Schaden auferlegt werden kann, ist mir nicht bekannt.

Daß aus Gründen einer möglichen Beteiligung an einem Schaden, die die HV vermeiden möchte, eine Kündigungsandrohung oder eine vollzogene Kündigung resultiert, ist mir nicht bekannt.

Insgesamt ein Fall für einen Anwalt - oder reden Sie einfach mit der Hausverwaltung mit dem Ziel der Regelung der Kostenübernahme im Schadensfall.

Wenn Sie eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber der HV / Vermieter für den Schadensfall überblicken und verantworten können, weil Sie davon ausgehen, daß Sie niemals für einen derartigen Schaden verantwortlich sein werden, sparen Sie sich die Versicherung und die HV die Kündigung.

Ich wünsche Gutes Gelingen

was vertraglich geschuldet wird, muss erbracht werden. wenn du etwaige risiken nicht absichern magst, ist es dein risiko.eine kündigung ist durchaus drin, aber kein muss.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich bin gerade noch in Vertragsverhandlungen. Zuvor war in dem Vertrag die Formulierung „Der Mieter verpflichtet sich …“. Das habe ich ändern lassen, denn ich miete nur 14 qm an und müsste dafür 5 (!) Versicherungen abschließen.

Die Hausverwaltung änderte das dann in „Dem Mieter obliegt“. Allerdings weiß die Hausverwaltung aus den vorangegangenen Verhandlungen, dass ich nicht bereit bin all diese Versicherungen abzuschließen. Wenn ich jetzt unterschreibe, haben Sie möglicherweise etwas in der Hand, womit sie mich fristlos kündigen können.

Eine Erklärung über die Übernahme der Kosten meinerseits - entstanden durch mögliche Schäden, die in meiner Haftung liegen -, möchte die Hausverwaltung nicht in den Vertrag aufnehmen …

Hallo Zwergenmus,

das hört sich nach einer schwierigen und unbeweglichen Verwaltung an, die ungern von langjährig gehandhabten Vorgängen abweichen möchte.

Grundsätzlich ist eine Schadensabwägung vorzunehmen, die einerseits Ihr Risiko erfaßt, gekündigt zu werden und anderseits dem Aufwand eine andere / neue Mietfläche zu suchen.

Da wird es Unterschiede geben, ob man einen Lagerkeller für alte Jacken im Randbezirk mietet oder eine Sushi Bar im Hauptbahnhof.

Diese Ihre Entscheidung ist möglicherweise eine unternehmerische und fällt daher unter das einzugehende Unternehmerrisiko.

Gehen Sie mit etwas Mut und ohne Ängste ran und davon aus, daß beide Parteien glücklich sind, sich gefunden zu haben und nicht schon heute darüber nachdenken, wie man sich am schnellsten wieder los werden kann.

Schreiben Sie einfach über die Unterschriftszeile, daß Sie keine der geforderten Versicherungen abschließen werden aber für selbst verursachte Schäden geradestehen.

Ich wünsche Gutes Gelingen

kann leider nicht helfen

Sie müssen den Mietvertrag wortgetreu erfüllen, ansonsten droht die Kündigung!