'dem' oder 'das'

Hallo,

ich schreibe momentan einen Brief, darin kommen diese zwei Sätze vor, mit dem gleichen Problem:

Bezüglich der Realisierung der Anbindung der Variante A wird die Verwaltung eine Anfrage an den zuständigen Straßenbaulastträger, dem/das Straßenbauamt Entenhausen stellen.

Die Einbeziehung der Verwaltung erfolgt im Verfahren durch die zuständige Behörde, dem/das Landratsamt Entenhausen.

Nun ist die Frage, ob an den kursiv markierten Stellen ein „dem“ oder ein „das“ stehen muss. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank!

Viele Grüße
Patrick

Hallo,

Bezüglich der Realisierung der Anbindung der Variante A wird
die Verwaltung eine Anfrage an den zuständigen
Straßenbaulastträger, dem/das Straßenbauamt Entenhausen
stellen.

(Komma fehlt nach Entenhausen)

Die Einbeziehung der Verwaltung erfolgt im Verfahren durch die
zuständige Behörde, dem/das Landratsamt Entenhausen.

ob an den kursiv markierten Stellen ein
„dem“ oder ein „das“ stehen muss.

Beide Male: das.

Gruß
Kreszenz

Hallo,
ich vertraue dir, aber hast du trotzdem eine Begründung für Nichtgermanisten?
Geht es auch ganz ohne Artikel?

Wäre in
Die Einbeziehung der Verwaltung erfolgt im Verfahren durch das Landratsamt Entenhausen, der zuständigen Behörde.

der Dativ auch falsch?

Cu Rene

Hallo, Rene,

Geht es auch ganz ohne Artikel?

wie meinst Du das? Ohne welchen Artikel?

Wäre in
Die Einbeziehung der Verwaltung erfolgt im Verfahren durch das
Landratsamt Entenhausen, der zuständigen Behörde.

der Dativ auch falsch?

Es geht hier um eine Apposition (zuständige Behörde), die in der Regel im gleichen Kasus steht wie das Bezugswort (Landratsamt).

Die genaue Regel lautet:

Folgt die nachgetragene Apposition mit Artikelwort, dann steht sie im gleichen Kasus wie der Bezugsausdruck.
(Siehe auch http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Satz/Sat… → Übereinstimmung im Kasus).

In Deinem Satz steht „das Landratsamt“ im Akkusativ (durch wen oder was?), „Behörde“ folgt mit Artikelwort, muss also auch im Akkusativ stehen, und der lautet die Behörde.

Ein Beispiel für Bezugswort & Apposition im Dativ wäre:

Er meldete den Fall dem Landratsamt, der zuständigen Behörde.

Gruß
Kreszenz

1 „Gefällt mir“

Ugh.

Die Einbeziehung der Verwaltung erfolgt im Verfahren durch das
Landratsamt Entenhausen, der zuständigen Behörde.

der Dativ auch falsch?

Ja, auch wenn man sich an allem gewöhnen kann.

Durch wen erfolgt die Einbeziehung? (Akkusativ)
-> durch das Landratsamt;
durch die zuständige Behörde

„Wen hört Rad vor Tür?“ - „Ich“

Aga,
CBB

Hallo,

Geht es auch ganz ohne Artikel?

wie meinst Du das? Ohne welchen Artikel?

Ohne das „das“ … die zuständige Behörde, das Landratsmt XY, … oder geht dann nur … die zuständige Behörde (Landratsmt XY) … was sprachlich natürlich nicht so geschliffen ist.

Folgt die nachgetragene Apposition mit Artikelwort, dann steht
sie im gleichen Kasus wie der Bezugsausdruck.

Das entspricht nicht meinem Sprachgefühl. Ich frage auch nicht weiter, ob das regional anders sein könnte, weil das nach Mundart gehört.

Cu Rene