Dem Scheidungsanwalt das Vermögen offen darlegen?

Wie ist das, wenn man einen Anwalt bezüglich einer Trennung aufsucht. Sollte man dem Anwalt das gesamte Vermögen, das die Ehepartner in der Ehe geschaffen haben (ist schon ganz schön viel) offen darlegen oder zieht er daraus einen Profit bei seiner Rechnung bzw. zieht er den Prozess anders auf um Gewinn daraus zu ziehen? Lege ich nicht alles offen dar, geht es bei der evtl. Scheidung evtl. zu meinen Ungunsten, da der Anwalt nicht wusste, was so alles an Vermögen da ist. Wäre für ein paar Antworten dankbar.

Liebe Grüße
Beate

Wie ist das, wenn man einen Anwalt bezüglich einer Trennung
aufsucht. Sollte man dem Anwalt das gesamte Vermögen, das die
Ehepartner in der Ehe geschaffen haben (ist schon ganz schön
viel) offen darlegen oder zieht er daraus einen Profit bei
seiner Rechnung bzw. zieht er den Prozess anders auf um Gewinn
daraus zu ziehen?

Hallo Beate,

folgend meine Laienantwort, resultierend nur aus eigener Erfahrung, die aber schon einige Jahre zurückliegt! Ich lege also keinen Finger dafür ins Feuer, daß die Angaben so aktuell gültig sind. :smile:

Der Scheidungsanwalt wird gemäß einer Gebührenordnung nach dem Streitwert des Verfahrens bezahlt.
Der Streitwert einer Scheidung errechnet sich aus dem Einkommen der Partner (ich glaube nach den letzten drei Monaten, ich weiß es nicht mehr), aus der Anzahl der Kinder, deren Sorgerecht zwingend geregelt werden muß und aus dem ebenfalls zwingend zu erfolgenden Versorgungsausgleich. Diese Kosten kannst Du kaum beeinflussen.

Alles andere muß nicht unbedingt über das Gericht geregelt werden, man kann hier also mit dem Sparen anfangen. :wink:

Alles, was Du mit Deinem Ehegatten außerhalb der Scheidung einvernehmlich regelst senkt die Scheidungskosten, allerdings könnte es sein, Du holst nicht alles raus, was rauszuholen wäre…muß aber vielleicht nicht sein, wenn die Scheidung dafür friedlich verläuft.

Für eine Scheidung ist außerdem ein Anwalt nur für die Partei zwingend, die die Scheidung einreicht, der andere Partner kann auf eine anwaltliche Vertretung verzichten…ob das sinnvoll ist kommt sicher auf die Umstände an.
Es spart aber Gerichtskosten…die teilen sich die Parteien nämlich und man kann vereinbaren, das der anwaltlich nicht vertretene Partner die Hälfte der anfallenden Anwaltskosten der anderen Partei übernimmt. Geht natürlich auch nur, wenn man sich nicht unnötig streiten möchte und man sollte sich bewußt sein, was man da tut.
Leider können (noch) nicht beide Parteien auf einen Anwalt verzichten, auch wenn sie um nix streiten wollen.

Ich empfehle Dir, nur zur Info, mal ein Buch zum Thema Mediation bei Scheidungen (eine Art Ausgleichverfahren, das gerichtliche Konfontrationen vermeiden will) zu lesen. Da wird zum einen die rechtliche Seite außergerichtlicher Einigungen erläutert als auch Vorgehensweisen erklärt sowie mögliche Fehler, die man da machen kann, aber es werden natürlich auch Grenzen aufgezeigt. Fand ich schon sehr hilfreich und habe in Folge mit meinem Mann eine Art Vertrag über alle Punkte (Wohnung, Vermögen, Ehegattenunterhalt, Hausrat, Auto, Versicherungsverträge, Kredite, Umgangsrecht für die Kinder u.s.w. gemacht), so daß wir in der Scheidung wirklich nur die o.g. zwingenden Sachen regeln mußten.

Definitiv ist aber Mediation nur geeignet, wenn man bereit ist, Kompromisse einzugehen…was natürlich gerade bei Scheidungen gelegentlich einem Paradoxon gleichkommt. :wink:

Es gibt aber auch recht hilfreiche Bücher ganz allgemein zum Thema Scheidung.

Lege ich nicht alles offen dar, geht es bei
der evtl. Scheidung evtl. zu meinen Ungunsten, da der Anwalt
nicht wusste, was so alles an Vermögen da ist.

Das schon…der Anwalt kann definitiv nur für die Dinge eintreten und Regelungen erwirkungen, die ihm auch bekannt sind bzw. für die Du ihn ja beauftragst. Dein Anwalt ist vor Gericht letzlich Dein Partner. Wenn Du ihn benötigst dann solltest Du ihn auch umfassend informieren.

Umgekehrt können Dich falsche Angaben vor Gericht natürlich auch anders teuer zu stehen kommen. Schließlich gibt es eine Gegenseite, die auch Angaben macht!!!
Weglassen geht also nur, wenn Du mit Deinem ehem. Partner vorher eine Einigung erzielt hast, mit der ihr beide leben könnt und die so nicht vor Gericht verhandelt werden muß.

Es gibt also noch viel zu bedenken,

alles Gute,
Maid:wink:

Danke, liebe Maid für Deine ausführlichen Aufklärungen, Du hast Dir echt Mühe gegeben mit Deinen Antworten.
Liebe Grüße und einen guten Rutsch…und ein tolles neues Jahr

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Hi Beate,

als potentiell Betroffener antworte ich Dir: Lege das Vermögen offen oder verzichte auf einen Anwalt überhaupt. Richtig, der Gegenstandswert oder Streitwert kann steigen, wenn Du Vermögen angibst statt es zu verschweigen.

Aber:

Nur mit den richtigen Informationen kann Dir der Anwalt helfen, Vermögen nicht zu verschenken - und diese Hilfe ist meist finanziell wertvoller als die Euros, die man bei den Gebühren drauflegt.

Wenn Du schummelst, kommt es ohnehin heraus. Im Familienrecht erfahrene Anwälte können meist 1 & 1 zusammenzählen.

Keiner wird gern angelogen - auch nicht der Anwalt, den Du Dir für die Scheidung aussuchst und zu dem Du (hoffentlich) Vertrauen hast.

Gruß!

Uli.

Antwort an Uli
Hallo Uli,

lieben Dank erstmal für Deine Antwort. Vielleicht ist es in meinem Text so rübergekommen, aber ich habe gar nicht vor zu schummeln. Ich habe mir nur sagen lassen, dass Anwälte gerne den Prozess rauszögern, wenn´s da was zu holen gibt. Das ist der einzige Grund. Im Gegenteil, ich möchte ja mein Recht bekommen. Mit wäre auch wohler, alles darzulegen, was an Vermögen vorhanden ist. Wir haben so einen Fall in unserem Bekanntenkreis, das Paar hatte sich einen gemeinsamen Anwalt geholt, der Mann hatte die größere Erfahrung, die Frau hat sich wegen der angeblichen gütlichen Trennung und Kosteneinsparnis auf ihn verlassen…und ist schön über den Tisch gezogen worden. Eben das will ich verhindern. Es ist nicht so, möglichst viel rausholen zu wollen, ich will eben nur das was mir zusteht und mein gutes Recht ist. Es tut ohnehin alles weh genug, aber ich kann einfach nicht mehr so weiterleben. Vielleicht weiß auch jemand mal ein paar Foren, wo man sich austauschen kann, ich habe so wahnsinnig viele Fragen, die alle noch unbeantwortet sind.

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Liebe Beate,

entschuldige bitte: ich wollte Dir nicht pauschal unterstellen, daß Du schummeln möchtest.

Ich glaube, man sollte die Frage, ob für die Scheidung ein Anwalt ausreicht trennen von anderen Frage, ob man dem Anwalt sein Vermögen vollständig offenbaren sollte.

Eine Scheidung mit einem Anwalt ist für eine der beteiligten Eheleute stets ein sehr hohes Risiko - und für den Anwalt häufig ebenso. Ein Anwalt kann nämlich nicht beide vertreten, sondern immer nur einen. Der andere ist automatisch der Gegner. Der Gegner aber darf vom Anwalt nicht beraten werden, sonst macht sich der Anwalt des Parteiverrats schuldig. Der nicht von einem Anwalt vertretene Teil ist im Scheidungsverfahren davon abhängig, daß der andere Teil, der einen Anwalt an seiner Seite hat, diesen nicht (überraschenderweise) anweist, Anträge gegen ihn zu stellen, welche vorher überhaupt nicht zur Diskussion standen. Genau an dieser Stelle liegt das Risiko, daß der eine, nicht anwaltlich vertretene Teil von der anderen Seite übervorteilt wird. Ein Anwalt, muß der derjenigen Partei, die er nicht vertritt, ausdrücklich, klar und deutlich zu verstehen geben, daß diese Partei für ihn die Gegenseite ist. Dies wird häufig unterlassen, da es ja alles so wunderbar harmonisch ist, wenn nur ein Anwalt beteiligt ist.

Meines Erachtens ist es wichtig, dem Anwalt seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Nur dann kann der Anwalt beurteilen und Dich dementsprechend beraten, ob im Bereich des Güterrechts irgendwelche Maßnahmen erforderlich sind und wenn ja, welche. Stelle Dir einmal vor, die Gegenseite informiert ihren Anwalt vollständig über die Vermögensverhältnisse, Du jedoch nicht. Der gegnerische Rechtsanwalt kommt zu dem Ergebnis, daß es sich für seinen Mandanten lohnen würde, güterrechtliche Ansprüche geltend zu machen (zum Beispiel durch Durchführung des Zugewinnausgleichs im Scheidungsverbund), wartet jedoch aus ganz bestimmten taktischen Erwägungen heraus noch einige Zeit ab. Wenn dann ein Antrag auf Durchführung des Zugewinnausgleichs kommt, ist Dein Anwalt überhaupt nicht über die vermögensrechtliche Situation informiert und Du muß eventuell Nachteile in Kauf nehmen, weil der Anwalt von Dir mangels Information die taktischen Erwägungen des gegnerische Rechtsanwaltes nicht hat nachvollziehen und darauf hat antworten können. Auch aus dieser Perspektive heraus lohnt es sich, den Anwalt vollständig zu informieren.

Du schreibst, Du hättest noch so viele unbeantwortete Fragen. Frag doch Deinen Anwalt! Dafür ist er doch da!

Gruß

Uli.

Danke nochmal für Deine Mühe, Uli (bist Du eigentlich männlich oder weiblich?) Auf jeden Fall bin ich bereit, die Vermögensverhältnisse zu offenbaren. Ich will nur sichergehen, dass ich mir hier kein Eigentor schieße. Wie Du schon schreibst, wenn die Gegenseite auch alles darlegen würde, hätte ich wahrscheinlich von Anfang an schon schlechte Karten. Da Du Dich anscheinend in solchen Sachen ganz gut auskennst, weißt Du ja wie es ist, außer dem Schmerz kommt noch der Kampf dazu. Innerhin hat man 22 Jahre zusammengelebt, hat viel gegeben, aber mittlerweile ist man nach Jahren an dem Punkt angelangt, dass einfach nichts mehr geht. Ich habe nur wahnsinnige Angst vor dem Stress und den wird es mit Sicherheit geben. Mein Mann ist an sich ein ruhiger friedlicher Mensch, allerdings aus einem uns Europäern fernen Kulturkreis mit ganz anderen Ansichten (arabisch)…und das sollte man dabei unbedingt bedenken. Auch wenn er schon sehr lange hier in Deutschland ist und er einen akademischen Beruf ausübt, glaube ich trotzdem, dass es bei ihm sehr viel um verletzten Stolz und Ehre geht und dann greift er oft zu Mitteln, die uns Europäern fremd sind und die mir sehr viel Angst machen. Solange man funktioniert funktioniert das auch bestens, aber wenn es nicht in seinem Sinne ist, wird er ein total anderer Mensch. Das kommt noch hinzu, lässt mich zögern, aber so kann und will ich auch nicht weiterleben.
Liebe Grüße von mir. Beate

Hi,

Auf jeden Fall bin ich bereit, die
Vermögensverhältnisse zu offenbaren. Ich will nur sichergehen,
dass ich mir hier kein Eigentor schieße.

Das könnte genau dann der Fall sein, wenn es um Unterhaltsfragen geht. Wenn das Vermögen/Einkünfte etc. niedrig gehalten werden, um Anwaltskosten zu sparen, reduzieren sich ggf. auch Deine Unterhaltsansprüche…
LG, Anja
(die zwei Mal geschieden ist, aber für sich selbst immer auf Unterhalt verzichtet hat, weil ich der Meinung bin, wenn ich mit einem Menschen kein Leben mehr leben möchte, dann will ich auch kein Geld von ihm. Ausnahme: Für die gemeinsamen Kinder)

Liebe Beate,

ich wünsche Dir, daß Du in dieser Zeit, die sicherlich einmal beendet sein wird, Menschen hast, die Dir zur Seite stehen und Dich wirkungsvoll und in Deinem Sinne begleiten.

Gruß,

Uli.

PS: Meiner, (kleinen) Erfahrung nach gelingt es manchmal, mit männlichen Menschen aus dem arabischen Kreis auch bei Konflikten halbswegs gut auszukommen, wenn man sie dort packt, wo sie nicht widerstehen können: Bei dem Bedürfnis, zu handeln (im Sinne von aushandeln, feilschen).

es gibt da nur eine Regel ;o))))
Hi!

… die vor Gericht wichtig ist! Egal wieviel du vor Gericht lügst onder sonstwo - die eine Person der du immer die Wahrheit sagen solltest ist neben dem Pfarrer der Anwalt!!
Gründe gäbe es jetzt einige zu nennen, abe5r die Regel gibt es glaub ich solange wie es Anwälte gibt ;o)))

Bernd

Hallo Bernd

also ich habe überhaupt nicht vor zu lügen, irgendwie hast Du das ein bißchen falsch verstanden. Ich denke nur, dass man dadurch evtl. unnötig die Kosten in die Höhe treibt, von Lügen kann hier keine Rede sein.

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Hallo Beate,

bei hohen Vermögenswerten ist oft die Mediation der DEUTLICH kostengünstigere Weg.

Sonnige Grüsse,
Gabi

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