Wie ist das, wenn man einen Anwalt bezüglich einer Trennung
aufsucht. Sollte man dem Anwalt das gesamte Vermögen, das die
Ehepartner in der Ehe geschaffen haben (ist schon ganz schön
viel) offen darlegen oder zieht er daraus einen Profit bei
seiner Rechnung bzw. zieht er den Prozess anders auf um Gewinn
daraus zu ziehen?
Hallo Beate,
folgend meine Laienantwort, resultierend nur aus eigener Erfahrung, die aber schon einige Jahre zurückliegt! Ich lege also keinen Finger dafür ins Feuer, daß die Angaben so aktuell gültig sind. 
Der Scheidungsanwalt wird gemäß einer Gebührenordnung nach dem Streitwert des Verfahrens bezahlt.
Der Streitwert einer Scheidung errechnet sich aus dem Einkommen der Partner (ich glaube nach den letzten drei Monaten, ich weiß es nicht mehr), aus der Anzahl der Kinder, deren Sorgerecht zwingend geregelt werden muß und aus dem ebenfalls zwingend zu erfolgenden Versorgungsausgleich. Diese Kosten kannst Du kaum beeinflussen.
Alles andere muß nicht unbedingt über das Gericht geregelt werden, man kann hier also mit dem Sparen anfangen. 
Alles, was Du mit Deinem Ehegatten außerhalb der Scheidung einvernehmlich regelst senkt die Scheidungskosten, allerdings könnte es sein, Du holst nicht alles raus, was rauszuholen wäre…muß aber vielleicht nicht sein, wenn die Scheidung dafür friedlich verläuft.
Für eine Scheidung ist außerdem ein Anwalt nur für die Partei zwingend, die die Scheidung einreicht, der andere Partner kann auf eine anwaltliche Vertretung verzichten…ob das sinnvoll ist kommt sicher auf die Umstände an.
Es spart aber Gerichtskosten…die teilen sich die Parteien nämlich und man kann vereinbaren, das der anwaltlich nicht vertretene Partner die Hälfte der anfallenden Anwaltskosten der anderen Partei übernimmt. Geht natürlich auch nur, wenn man sich nicht unnötig streiten möchte und man sollte sich bewußt sein, was man da tut.
Leider können (noch) nicht beide Parteien auf einen Anwalt verzichten, auch wenn sie um nix streiten wollen.
Ich empfehle Dir, nur zur Info, mal ein Buch zum Thema Mediation bei Scheidungen (eine Art Ausgleichverfahren, das gerichtliche Konfontrationen vermeiden will) zu lesen. Da wird zum einen die rechtliche Seite außergerichtlicher Einigungen erläutert als auch Vorgehensweisen erklärt sowie mögliche Fehler, die man da machen kann, aber es werden natürlich auch Grenzen aufgezeigt. Fand ich schon sehr hilfreich und habe in Folge mit meinem Mann eine Art Vertrag über alle Punkte (Wohnung, Vermögen, Ehegattenunterhalt, Hausrat, Auto, Versicherungsverträge, Kredite, Umgangsrecht für die Kinder u.s.w. gemacht), so daß wir in der Scheidung wirklich nur die o.g. zwingenden Sachen regeln mußten.
Definitiv ist aber Mediation nur geeignet, wenn man bereit ist, Kompromisse einzugehen…was natürlich gerade bei Scheidungen gelegentlich einem Paradoxon gleichkommt. 
Es gibt aber auch recht hilfreiche Bücher ganz allgemein zum Thema Scheidung.
Lege ich nicht alles offen dar, geht es bei
der evtl. Scheidung evtl. zu meinen Ungunsten, da der Anwalt
nicht wusste, was so alles an Vermögen da ist.
Das schon…der Anwalt kann definitiv nur für die Dinge eintreten und Regelungen erwirkungen, die ihm auch bekannt sind bzw. für die Du ihn ja beauftragst. Dein Anwalt ist vor Gericht letzlich Dein Partner. Wenn Du ihn benötigst dann solltest Du ihn auch umfassend informieren.
Umgekehrt können Dich falsche Angaben vor Gericht natürlich auch anders teuer zu stehen kommen. Schließlich gibt es eine Gegenseite, die auch Angaben macht!!!
Weglassen geht also nur, wenn Du mit Deinem ehem. Partner vorher eine Einigung erzielt hast, mit der ihr beide leben könnt und die so nicht vor Gericht verhandelt werden muß.
Es gibt also noch viel zu bedenken,
alles Gute,
Maid:wink: