Hallo!
Das ist ein schönes Beispiel dafür, wie wenig allgemeingültig
die Gedankengänge von Juristen sind. Während für dich diese
Begründung
Meine Gedankengänge erheben keinen Anspruch aus Allgemeingültigkeit. Wenn ich mich nicht irre, was aber schonmal vorkommt, erheben sie Anspruch auf Gültigkeit in unserem Rechtskreis. Und selbst dort wird, insbesondere über dieses Thema, viel diskutiert.
Selbstmord ist in Deutschland nicht strafbar. Deswegen ist
auch die Behilfe zum Selbstmord nicht strafbar.
völlig selbstverständlich und schlüssig und nach deutschem
Recht natürlich vollkommen richtig ist (wie auch deine
weiteren Ausführungen), hat das schon in Österreich keine
Gültigkeit mehr.
Danke für den Hinsweis. Ich denke es ist klar, dass ich hier ohnehin immer nur von Deutschland spreche. Aber es ist ja auch nicht uninteressant, mal über den Tellerrand zu schauen.
Versuchter Selbstmord ist hier auch nicht
strafbar, aber auf Mitwirkung am Selbstmord (wer jemanden dazu
verleitet oder ihm Hilfe leistet) steht eine Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis fünf Jahren (§ 78 öStGB).
Wenn der Gesetzgeber hier in Deutschland eine entsprechende Wertung vornehmen wollte, könnte er das natürlich auch regeln. Ich denke nicht, dass da etwas dagegen sprechen würde. Es passt nicht in das normale System von Täterschaft und Teilnahme, so dass man, wie wohl in Österreich auch, einen eigenen Straftatbestand schaffen müsste. Der Gesetzgeber ist wohl der Ansicht, das die Grenze zum strafbaren Verhalten in Zusammenhang mit der „Beteiligung“ (im untechnischen Sinne) da gezogen werden soll, wo man nicht mehr selbst zum Täter wird, also bei der Tötung auf Verlangen. Man kann darüber selbstverständlich diskutieren.
Freiverantwortlichkeit der Entscheidung des
Suizidenten
Ein wichtiges Thema. Ich würde mir hierzulande eine eingehende
Diskussion dazu wünschen, auch im Zusammenhang mit § 77 StGB
(Tötung auf Verlangen), dies wieder besonders unter
Einbeziehung der Mediziner.
Tatsächlich ein wichtiges Thema. Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Diskussionen auch hierzulande immer mal wieder aufkommen, um dann ohne Ergebnis wieder abzuebben. Bei der Rechtslage in Österreich, die offensichtlich Sterbehilfe in nahezu jeglicher Form unmöglich macht, scheint eine Diskussion vielleicht noch ein wenig mehr angebracht.
Gruß,
Florian.