Dem V Möbel abgekauft, dann Kündigung erhalten

Sachlage:

Beim Einzug hat M. von V. Möbel mit übernommen und diese auch bezahlt, € 700,00,- in Raten. Letzte Rate war im Februar.
Da Mietvertrag auf Zeit abgeschlossen wurde, mit der Ergänzung im Mietvertrag das, wenn keine Seite vorher kündigt, das Mietverhältnis um ein Jahr verlängert wird.
Die Kündigung des Mietvertrags wegen angeblichen Eigenbedarfs erhielt der M. einen Monat später. Dazu sei gesagt M. wird von V. seit Einzug ziemlich kontrolliert, sprich Zustand des Gartens, Unkraut an Gartenzaun, kurzzeitig offen gelassener Schuppen. M. ließ nichts verwarlosen. Aber offensichtlich nicht dem Standard des V. entsprechend. Miete wurde pünktlich gezahlt.

Also beträchtliche Einschränkung der Lebensqualität des M. durch V. M. hatte dem V. auch schonmal mit geteilt, das anfallende Arbeiten getan würden, jedoch so wie es der Zeitplan des M. zuließe und nicht wie es V. vorschrieb. M. hatte sogar Hecke ordentlich geschnitten.
V. glaubte alle Rechte zu haben, aber als V keine Verpflichtungen wie z.B. das Reparieren des Boilers in der Küche (defekt seit Monaten)

Keine Frage…M. sollte sich schleunigst was anderes suchen unter diesen Umständen, vor allem der Kinder wegen.

Kündigung muss schon früher geschrieben worden sein, denn lediglich das Datum und die Unterschrift wurden handschriftlich eingefügt.

Für M. sieht das ganze nach arglistiger Täuschung aus. Warten bis das Möbelgeld bezahlt ist und dann kündigen.

Hat M. eine geringe Chance, das Geld zurück zu fordern, das für die Möbel bezahlt wurde?
Muss V. nicht nach einem vergleichbaren Objekt für gekündigten Mieter sorgen, wegen Eigenbedarfskündigung, und wenn nicht, zumindest M mit Kindern mehr Zeit lassen als nur 3 Monate um etwas vergleichbares zu finden?

Für Antwort oder Tips wäre M sehr dankbar.

Wie lang würde der Vertrag schon laufen?
Und vorallem, wieviel Parteien sind im Haus?
Im Zweifel sollte man sich da doch fix an den Mieterbund oder einen Fachanwalt wenden.
gruss

leider erwaehnst Du nirgends, warum der VM , und fuer wen er Eigenbedarf anmeldet.
Oftmals sind solche Kuendigungen sogenannte vorgeschobene Eigenbedarfskuendigungen. Pruefe zunaechst mal ob diese Eigenbedarfskuendigung rechtens ist, dh. lese genau nach, was solche Kuendigungen genaustenes im Schreiben enthalten muessen.Fehlen alle diese formellen Dinge, ist sie schon mal unwirksam. ( Hinweis auf Sonderkuendigunsrecht, Fristen, Unterschriften, anschriften an alle Mieter im vertrag) usw
Ansonsten gibts die Moeglichkeit einer Klage abzuwarten. Die meisten Vermieter klagen nicht mal, weil zb ein Eigenbedarf abzusehen war, bzw sich eventuell auch keine wohnsituation des vermieters gravierend veraendert hat, das er deine wohnung so schnell wieder haben will. Gerichte entscheiden bei so schnellen Kuendigungen auch gerne fuer den Mieter, speziell wenn es sich bei Einzug um finanzielle hoehere Investitionen handelt. Es sei dem Mieter nicht zuzumuten, so rasch wieder erneut alle Anschaffungen und Umzug zu bezahlen, meist geschuetzt sind die ersten 5 Jahre. da gibts im Net ne Menge Material zu.
Viel Glueck

( meine erhaltene Eigenbedarfskuendigung ist nach fristgerechtem Widerspruch bisher im sande verlaufen, also auch scheinbar vorgeschoben, und ich wohnte schon mal 2.5 Jahre dort)