Sachlage:
Beim Einzug hat M. von V. Möbel mit übernommen und diese auch bezahlt, € 700,00,- in Raten. Letzte Rate war im Februar.
Da Mietvertrag auf Zeit abgeschlossen wurde, mit der Ergänzung im Mietvertrag das, wenn keine Seite vorher kündigt, das Mietverhältnis um ein Jahr verlängert wird.
Die Kündigung des Mietvertrags wegen angeblichen Eigenbedarfs erhielt der M. einen Monat später. Dazu sei gesagt M. wird von V. seit Einzug ziemlich kontrolliert, sprich Zustand des Gartens, Unkraut an Gartenzaun, kurzzeitig offen gelassener Schuppen. M. ließ nichts verwarlosen. Aber offensichtlich nicht dem Standard des V. entsprechend. Miete wurde pünktlich gezahlt.
Also beträchtliche Einschränkung der Lebensqualität des M. durch V. M. hatte dem V. auch schonmal mit geteilt, das anfallende Arbeiten getan würden, jedoch so wie es der Zeitplan des M. zuließe und nicht wie es V. vorschrieb. M. hatte sogar Hecke ordentlich geschnitten.
V. glaubte alle Rechte zu haben, aber als V keine Verpflichtungen wie z.B. das Reparieren des Boilers in der Küche (defekt seit Monaten)
Keine Frage…M. sollte sich schleunigst was anderes suchen unter diesen Umständen, vor allem der Kinder wegen.
Kündigung muss schon früher geschrieben worden sein, denn lediglich das Datum und die Unterschrift wurden handschriftlich eingefügt.
Für M. sieht das ganze nach arglistiger Täuschung aus. Warten bis das Möbelgeld bezahlt ist und dann kündigen.
Hat M. eine geringe Chance, das Geld zurück zu fordern, das für die Möbel bezahlt wurde?
Muss V. nicht nach einem vergleichbaren Objekt für gekündigten Mieter sorgen, wegen Eigenbedarfskündigung, und wenn nicht, zumindest M mit Kindern mehr Zeit lassen als nur 3 Monate um etwas vergleichbares zu finden?
Für Antwort oder Tips wäre M sehr dankbar.