Hi liebe Com,
Ich habe folgende Frage:
Wenn man eine Person im Haus hat( Mietshaus mit 11 Parteien) die Demenskrank ist, giebt es eine Möglichkeit diese aus dem Haus zu entfernen.Diese Person wäscht sich nicht, d.h. ein sehr unangenehmer Geruch steigt von Person und Wohnung auf, geistert durch das Treppenhaus auf der Suche nach der verstorbenen Mutter, Spricht mit ihrem Spiegelbild im fenster und das unangenehmste, klingelt mindestens 3 mal täglich sturm, weil sie jemanden zum reden sucht, oder mit dem Kellerschlüssel nicht in die Wohnung kommt.Leider kann man die Person aufgrund des unangenehmen Geruchs nicht in die Wohnung lassen, oder sich mit ihr unterhalten, der penetrante Geruch von Urin und anderem ist unerträglich.Auf mehrere Beschwerden verschiedener Mieter schatet der Vermieter den Sozieldienst ein, der die Situation als nicht weiter schmlimm bewertet, da die Person auch klare Momente hat.Auch Polizeiliche beschwerden helfen nichts.Besteht die Möglichkeit damit zu argumentieren, dass der Gasanschluss( Heizung,Herd) in der Wohnung in Verbindung mit der Krankheit eine erhebliche Gefahr für sich und andere darstellt?
Danke schonmal für Antworten.
Hallo,
gibt es evtl. Angehörige, die der Person helfen könnten? Vielleicht einfach diese (versuchen rauszufinden) auf die Verhältnisse anzusprechen und um Hilfe bitten. Diese haben sicherlich bessere Möglichkeiten um hier eine Betreuung oder ggf. eine Unterbringung im Pflegeheim (womit dir ja gedient wäre) zu erreichen.
Wie sich das hier rechtlich mit der Kündigung verhält kann ich leider nicht beurteilen.
Gruß
Hallo!
Also, erst mal möchte ich bemerken, dass MENSCHEN nicht einfach „ENTFERNT“ werden sollten…weder tatsächlich noch verbal 
Nun gut, ich denke und unterstelle, dass hier FÜR DIE PERSON nach einer Lösung gefragt wird, daher antworte ich:
Rege eine Betreuung an. Dann kann der Person wirklich geholfen werden. Und die „Belästigung“ der Wohnparteien muss solange eben ausgehalten werden, weil niemand Schuld an dieser KRANKHEIT haben kann…
Betreuung: Zuständig ist das Vormundschaftsgericht. Jede/r kann eine Betreuung anregen. Dann wird von Amts wegen daran gearbeitet.
Good luck and dont forget:
all human!
Jogi
Es giebt einen Sohn, der aber aufgrund eines Familien Streits nichts mit mehr mit dem Rest der Familie zu tun haben will…
Hallo
viele Gemeinden verfügen über ein sozialpsychatrischen Dienst. Diesen mal informieren und um Abhilfe bitten.
vlg MC